Die Regierungen von Zug, Schwyz, Uri und Nidwalden haben genug von den meisten Coronamassnahmen. Sie liessen den Bund in ihren Stellungnahmen wissen, dass er die Einschränkungen per 17. Februar in einem Schritt aufheben soll.
Damit sollen die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen fallen, teilte der Urner Regierungsrat am Dienstag mit. Im ÖV sollen aber weiterhin Masken getragen werden. Das will auch der Schwyzer Regierungsrat.
Für die Zuger Regierung ist eine Rückkehr zur normalen Lage verfrüht
Die Zuger Regierung dagegen sprach sich gegen die Maskenpflicht im ÖV aus. Auch erachtet sie es, anders als etwa die Nidwaldner Regierung, als verfrüht, von der besonderen zur normalen Lage zurückzukehren. Noch sei man nämlich nicht in die endemische Lage übergegangen, heisst es in der Zuger Stellungnahme.
Aufrechterhalten werden sollen die Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen. Auch die Aufhebung der 3G-Regel und der Formularpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird unterstützt.
Wer soll Tests bezahlen?
Geht es nach dem Kanton Nidwalden, sollen künftig nur noch jene Personen in Isolation müssen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Symptome aufweisen. Dagegen fordert die Nidwaldner Regierung, dass der Bund repetitiven Testungen in Schulen und Betrieben auch nach Ende März finanziert. Nidwalden hebt zudem die Maskentragpflicht während des Unterrichts und das Verbot von Kontaktsportarten an den Schulen ab Mittwoch auf.
Die Urner Gesundheitsdirektion teilte mit, die Reihentests würden nur solange weitergeführt, wie sie vom Bund bezahlt werden. Das kantonale Covid-19-Reglement wird per Mittwoch aufgehoben. Es regelte etwa die Maskenpflicht an Schulen und im Spital. Auch der Schwyzer Regierungsrat beschloss, die kantonalen Massnahmen betreffend der Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufzuheben. [RELATED]
Die Baselbieter Regierung befürwortet Variante 1
Der Kanton Baselland will grundsätzlich in einem einzigen Schritt die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufheben lassen. Dies schreibt die Baselbieter Regierung in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Der Baselbieter Regierungsrat sei grundsätzlich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 einverstanden, heisst es im Schreiben. Allerdings sollen gewisse Massnahmen wie das repetitive Testen bestehen bleiben, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Baselland fordert eine Übergangsfrist
Auch fordert Baselland den Bundesrat auf, eine Übergangsfrist zwischen Entscheid und Inkraftsetzung zu setzen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Termin vom 17. Februar hält die Regierung für verfrüht und spricht sich für eine Inkraftsetzung per 26. Februar aus.
Wie der Stellungnahme weiter zu entnehmen ist, wünscht sich der Kanton Baselland, dass die derzeitige Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr in eine Empfehlung umgewandelt wird. Auch für das Einkaufen soll nur noch eine Maskenempfehlung bestehen.
Die Berner Regierung möchte die Maskenpflicht weitere drei bis vier Wochen beibehalten
Die Berner Kantonsregierung unterstützt grundsätzlich die rasche Aufhebung der noch geltenden Coronamassnahmen in einem Schritt am 17. Februar. Sie möchte aber, dass die Maskentragpflicht weitere drei bis vier Wochen gilt. Die Behörden sollen zudem weiterhin Infizierte in Isolation schicken können.
Dies geht aus der Antwort des Kantons Bern zur vergangene Woche vom Bundesrat gestarteten Vernehmlassung hervor. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Zertifikatspflicht in der aktuellen Phase der Pandemie keinen relevanten Beitrag zur Eindämmung der Virusausbreitung leiste, teilte Gundekar Giebel, Mediensprecher der bernischen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die Massnahmen erst abschaffen, wenn es die Situation erlaubt
Im Gegensatz dazu reduziere das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen das Risiko einer Virusübertragung nach wie vor stark, so Giebel. Diese Massnahme sollte nach dem Willen des Kantons Bern daher bis Mitte März in Kraft bleiben und erst abgeschafft werden, sofern es die Situation erlaubt.
Entsprechend ist die Berner Regierung auch damit einverstanden, dass der Bund künftig nur noch Covid-Zertifikate ausstellt, die für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden - nicht aber sogenannte «Schweizer Zertifikate». Derartige Zertifikate für Genesene aufgrund eines Antikörper- oder eines positiven Antigen-Schnelltests werden von der Europäischen Union nicht anerkannt. Derzeit erlauben sie jedoch im Inland Genesenen den Zugang zu Orten, an denen die 2G- oder 2G-plus-Regel gilt. (sda/bbe)