Der Bundesrat habe sich dem Druck der Gegner gebeugt, sagte Mitinitiantin Vera Weber auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Indem die Verordnung erst per 1.  Januar 2013 gelte, werde der «Volkswillen mit Füssen getreten», liessen die Initianten in einer Mitteilung verlauten.
 
Etwas versöhnlicher geben sich die Zweitwohnungs-Gegner mit Blick auf den Inhalt der Verordnung. Grundsätzlich einverstanden zeigen sie sich mit der gewählten Definition des Begriffs Zweitwohnung. Als solche gelten gemäss Verordnung Wohnungen, die nicht durch Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Ausnahmen gelten etwa für Studierende.
 
Und auch der Umstand, dass die Umnutzung von bestehenden Erst- in Zweitwohnungen unter bestimmten Auflagen weiterhin möglich ist, wird von den Initianten grundsätzlich akzeptiert. Im Gegensatz zum ursprünglichen Verordnungsentwurf werde das Risiko von Missbräuchen aufgrund der präziser formulierten Bedingungen minimiert.
 
«Stossend und inakzeptabel» ist aus Sicht der Initianten allerdings der Umgang mit Sondernutzungsplänen. Bauten, die unter diese Pläne fallen, sollen gemäss Verordnung auch erstellt werden können, wenn die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht vorlag.
 
Erleichterung bei Gebirgskantonen und in der Hotellerie

Ein Bauvorhaben mit mehreren Sondernutzungsplänen ist das Ferienresort Andermatt, das derzeit gebaut wird. Entsprechend erleichtert zeigte sich die Urner Justizdirektorin Heidi Z'graggen. In die Realisierung des Resorts seien bereits grosse Mittel investiert worden, sagte Z'graggen. Der Entscheid des Bundesrates schaffe Rechtssicherheit.
 
Auch die Exponenten anderer Bergkantone, die wegen der Zweitwohnungsinitiative finanzielle Einbussen befürchteten, drückten ihre Zufriedenheit aus. Der Walliser Regierungsrat Jean-Michel Cina (CVP) bezeichnete die Verordnung auf Anfrage als «gute Basis für die Übergangszeit». Auch der Kanton Graubünden kann laut Regierungsrat Hansjörg Trachsel (BDP) «mit der Verordnung leben».
 
Stellvertretend für die besonders von der Initiative betroffenen Kantone teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) mit, mit der Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten könne ein massiver Wertezerfall in Berggemeinden vermieden werden.

hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, begrüsst vor allem, dass die Umnutzung bestehender Hotelbetriebe in Zweitwohnungen weiterhin möglich ist. Eine solche ist notwendig, um die drohende Wertvernichtung einzudämmen und den Strukturwandel nicht zu behindern, heisst es in einer Medienmitteilung. Auch dass die bundesrätliche Verordnung den Bau neuer Zweitwohnungen für eine wirtschaftliche touristische Nutzung weiterhin erlaubt, stösst beim Branchenverband auf Zustimmung.
 
Hunderte Einsprachen
Erleichterung auch im Kanton Bern, in dem sich viele der von der Verordnung betroffenen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent befinden. Als «für uns der beste Termin» nannte der Gemeinderatspräsident von Saanen, Aldo Kropf, auf Anfrage den 1. Januar 2013. In der Gemeinde Saanen liegt der Nobelferienort Gstaad.
 
Der Termin 1. Januar werde es der Saaner Bauverwaltung erlauben, die hängigen Baugesuche «soweit möglich» abzuwickeln, sofern diese vollständig seien.
 
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz befürchtet durch das verspätete Inkrafttreten eine Flut von neuen Baugesuchen, welche den alpinen Raum verunstalteten. Dies versuchen die Stiftung Franz Weber und ihr Verein Helvetia Nostra zu verhindern.
 
Man habe bisher über 700 Baubewilligungen angefochten, die «in eindeutiger Missachtung des Volkswillens eingereicht wurden», teilte die Stiftung mit. 516 dieser Verfahren entfallen auf den Kanton Wallis. Ob die Stiftung überhaupt zur Beschwerde berechtigt ist, ist allerdings umstritten.
 
Appell an Initianten
Schliesslich sieht auch der Hauseigentümerverband (HEV) seine zentralen Forderungen erfüllt. Durch die Verordnung könne ein massiver Wertverlust im Gebäudebestand abgewendet werden.
 
An die Adresse der Initianten richtet der HEV den Appell, nicht auf den Maximalforderungen zu beharren. Die Hauptforderungen der Initiative würden durch die neue Verordnung erfüllt, ohne jedoch den Zweitwohnungsbau vollständig zu verhindern. (npa/sda)

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