Er entschied am Dienstag, die vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Bestimmungen zu übernehmen. Allerdings gibt es eine Differenz. In der Fassung des Nationalrates muss der Bundesrat auf Verordnungsstufe Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot bestimmen. Der Ständerat dagegen will die Ausnahmen abschliessend ins Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) schreiben.
Vernehmlassung abgelehnt
Er hiess am Dienstag einen entsprechenden Einzelantrag von Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) mit 27 zu 17 Stimmen gut. Dieses Vorgehen solle auf einen Rückzug der Fair-Preis-Initiative hinwirken, sagte Gmür-Schönenberger. Das Geoblocking-Verbot solle Teil des indirekten Gegenvorschlages bleiben.
Die unterlegene Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) hätte einen anderen Weg bevorzugt. Sie hätte das Verbot des privaten Geoblocking aus der Vorlage ausgliedern und separat regeln wollen.
«Dann haben wir die Möglichkeit, eine Vernehmlassung zu machen», warb Ruedi Noser (FDP/ZH) für diese Aufspaltung. In der Verwaltung überzeuge die Formulierung zum Geoblocking-Verbot nicht.
Roberto Zanetti (SP/SO) hingegen wollte den Artikel in den Gegenvorschlag aufnehmen, als Platzhalter und bis ein fundiertes E-Commerce-Gesetz ausgearbeitet sei. «Wir müssen keinen Schönheitspreis für ein Gesetz gewinnen, sondern wir haben einen Missstand zu beheben», mahnte auch Pirmin Bischof (CVP/SO).
Brücke für den Nationalrat
Bei der ebenfalls umstrittenen Reimportklausel baut der Ständerat dem Nationalrat eine Brücke. Er will nun zwar ebenfalls explizit ins Kartellgesetz schreiben, dass Nachfrager in der Schweiz Waren, die in der Schweiz und im Ausland angeboten werden, ohne Einschränkung zu den ausländischen Bedingungen kaufen dürfen sollen.
Auf den vom Nationalrat gewünschten Vorbehalt für Einschränkungen für aus der Schweiz ausgeführte Waren, die ins Produktionsland zurückimportiert und ohne dort weitere Bearbeitung verkauft werden sollen, will der Ständerat verzichten.
Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. (sda)