Mit 33 zu 12 Stimmen hat die kleine Kammer am Donnerstag eine Motion von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH) an den Bundesrat überwiesen. Sie folgte damit einer knappen Mehrheit ihrer Gesundheitskommission.
Die Möglichkeit, Lebensmittel abzugeben, sei im Interesse des Detailhandels, sagte Sprecherin Maya Graf (Grüne/BL). So könne der sorgsame Umgang mit solchen Lebensmitteln gewährleistet und eine kostenpflichtige Entsorgung verhindert werden. Die Verschwendung geniessbarer Lebensmittel sei ethisch problematisch.
Beispiel Joghurt
Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, eine rechtliche Grundlage für die erleichterte Abgabe von Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Innenminister Alain Berset betonte jedoch, dass der Spielraum begrenzt sei, da der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet sein müsse.
Es gebe aber Produkte, die bedenkenlos auch noch ein paar Tage über das Mindesthaltbarkeitsdatum konsumiert werden könnten, sagte Berset. Er selber esse Joghurts oft noch zwei Wochen nach Ablauf dieses Datums.
Abgabepflicht umstritten
Eine Abgabepflicht für die Geschäfte wäre mit dem Konzept des Lebensmittelgesetzes jedoch nicht vereinbar, wie Berset sagte. Von einer Abgabepflicht ist zwar im Motionstext nicht die Rede, aber in der Begründung der Motion. «Der Bundesrat schaut bei der Umsetzung von Motionen generell auf den Text, nicht auf die Begründung.»
Eine FDP/SVP-Minderheit im Ständerat stand dem Vorstoss trotzdem skeptisch gegenüber und beantragte wegen der erwähnten Abgabepflicht die Ablehnung. Eine solche Regelung sei schwierig umzusetzen. Es sei unklar, was sie für die Gastronomie bedeuten würde, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Eine Abgabe an ausgewählten Organisationen schüfe zudem eine Zweiklassengesellschaft. (sda)