Angestossen wurde die zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes durch eine Aufstockung der Härtefall-Gelder für die Unternehmen. Der Bundesrat wollte neu maximal 10 Milliarden Franken ausgeben.
Der Nationalrat hat bei der Beratung nun Änderung beantragt, die fast nochmals so viel kosten. «Sie haben das Härtefall-Programm um rund 9 Milliarden Franken ausgebaut», sagte Finanzminister Ueli Maurer nach der Debatte. Ein Drittel davon würden die Kantone tragen. «Das heisst, dass alle Kantone Defizite schreiben werden und diese vielleicht nur mit Steuererhöhungen stemmen können. Vielleicht müssen wir dann schon noch mal über die Bücher.»
Mehr Unternehmen berücksichtigen
Die meisten Kosten verursacht, dass der Nationalrat die Bedingungen für den Bezug von Härtefall-Geldern lockern will. Als Härtefall gelten heute Unternehmen, die auf Anordnung des Bundesrat schliessen mussten, oder Einsatzbussen von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu früheren Geschäftsjahren verzeichnen.
Der Nationalrat will diese Schwelle nun von 40 Prozent auf 25 Prozent senken. Der Entschied fiel mit 135 Stimmen zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung. Gegen die Änderung sprachen sich die SVP-Fraktion und Stimmen aus der FDP aus.
Maurer argumentierte vergebens, dass mit dieser Ausweitung «der Pfad der Härtefälle verlassen wird». Er rechnet mit Mehrausgaben von bis zu 3,5 Milliarden Franken. Entschädigungen bis zum letzten Franken seien nicht möglich.
220 Millionen mehr für junge Firmen
Auch bei neu gegründeten Unternehmen zeigte sich der Nationalrat grosszügig. Mit 130 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat er entschieden, den 1. Oktober 2020 als Stichtag für die Neugründung zu streichen. Der Ständerat wollte, dass nur Unternehmen berücksichtigt werden, die vor diesem Stichtag gegründet wurden. Die Streichung des Datums koste weitere 220 Millionen Franken, rechnete Maurer vor.
Um die kantonalen Ungleichheiten bei den Härtefall-Gelder abzufedern, hat der Nationalrat zudem mit 110 zu 81 Stimmen und 4 Enthaltungen einen Absatz ins Gesetz aufgenommen, der verlangt, dass der Bundesrat ein Mindeststandard definiert.
Wenn sich die Bearbeitung eines Härtefall-Gesuchs verzögert, sollen zudem auch Akontozahlungen möglich sein. Mit diesem Artikel würden rechtliche Unsicherheiten geschaffen, erklärte Maurer. «Das ist so ziemlich das dümmste, was Sie nun machen können. Kantone und Bund müssen bei den Regeln für die Härtefällen wieder von vorne beginnen.»
Keine Entlastung der Kantone
Bei der Finanzierung der Härtefall-Gelder will der Nationalrat die Kantone nicht entlasten. Der Finanzierungsanteil des Bundes soll bei 70 Prozent bleiben und nicht auf 80 Prozent erhöht werden. Dies hatte der Ständerat vorgeschlagen. Der Entscheid fiel mit 141 zu 44 Stimmen bei 9 Enthaltungen deutlich aus.
Schliesslich wollte der Ständerat, dass Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken unter gewissen Bedingungen die erhaltenen A-Fonds-perdu-Beiträge des Bundes zurückzahlen müssen. Der Nationalrat ist da anderer Meinung. Er spreach sich mit 122 zu 68 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen Rückzahlungen aus. (sda/npa)