Bevor die Kommission den Text definitiv verabschiedet, wird er in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Gesetzesänderung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative von Gastrosuisse dienen.
Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways. Gastrosuisse will mit der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung» diese Ungleichbehandlung beheben.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) schlägt nun vor, stattdessen ein neues Kriterium einzuführen. Die Höhe der Mehrwertsteuer soll nicht mehr nur davon abhängen, ob der Kunde vor Ort konsumiert oder nicht.
Für warme Speisen soll der Mehrwertsteuersatz im Take-Away 8 Prozent betragen, also gleich viel wie im Restaurant. Für kalte Speisen soll der Satz nur dann 8 Prozent betragen, wenn für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen. Ansonsten soll er wie heute bei 2,5 Prozent liegen.
Die Ständeratskommission hatte sich im Grundsatz für die Idee eines indirekten Gegenvorschlags zur Initiative ausgesprochen, zeigte sich aber skeptisch, ob die Einführung des neuen Kriteriums zweckmässig sei. (npa/sda)