Die Neue Hotel Atlantis AG gehört der Rosebud Hotels Holding SA mit Sitz in Luxemburg. Damit gilt die Besitzerin des Hotels letztlich als ausländische juristische Person. Die aktuelle Nutzung hat nach Ansicht des Zürcher Bezirksrats und des Verwaltungsgerichts nichts mit «hotelmässigen Dienstleistungen» zu tun, die auch für ausländische Gesellschaften nicht bewilligungspflichtig wäre. Dagegen sei es eine «gewerbsmässige Vermietung von Wohnraum».
Und damit kommt laut der amtlichen Instanzen die Lex Koller zum Tragen, nach der eine solche Nutzung bewilligungspflichtig ist. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind nach Ansicht der Behörden allerdings nicht gegeben.
Die Neue Hotel Atlantis AG überlegt sich, ob dieser Entscheid weiter gezogen werden soll. (npa)