Mit dem neuen Hilfspaket stehen also weitere 11,7 Millionen Franken für Corona-Härtefälle im Kanton Schwyz zur Verfügung. Die zusätzlichen Kantonsausgaben von 3,9 Millionen bewilligte das Parlament mit 87 zu 3 Stimmen.
Die wirtschaftlichen Schäden seien enorm, sagte ein Sprecher der FDP. Deshalb sei es zwingend nötig, weitere Gelder für Härtefälle zu sprechen. «Wir dürfen unser Gewerbe nicht hängen lassen», erklärte ein Sprecher der SVP. Die Härtefall-Gelder müssten rascher ausbezahlt werden, hiess es weiter in der Debatte.
Gemäss Kantonsangaben sind bisher 500 Anträge für Härtefall-Hilfe eingegangen. In 350 Fällen wurden die Gesuche bewilligt und die Hilfsgelder ausbezahlt. Im Durchschnitt erhalten die Firmen 65'000 Franken. Der Kanton rechnet mit insgesamt 1000 bis 1300 Gesuchen. Die Branchen sind unterschiedlich stark betroffen. Bisher gebe es keine Anzeichen für eine Konkurswelle, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SVP).
Von 15,6 auf 27,3 Millionen Franken
Bereits im Dezember 2020 hatte der Schwyzer Kantonsrat Ausgaben von knapp 5 Millionen Franken für das Corona-Unterstützungspaket 2020 im Umfang von 15,6 Millionen Franken, inklusive Bundesgelder, genehmigt. Mit den beiden Unterstützungspaketen 2020 und 2021 stehen nun insgesamt 27,3 Millionen für Corona-Härtefälle in der Schwyzer Wirtschaft zur Verfügung.
Allerdings ist jetzt schon klar, dass es ein weiteres Unterstützungspaket von Bund und Kantonen mit einem zweistelligen Millionenbetrag für Schwyz geben wird. Im Hinblick auf ein neues Hilfspaket forderten CVP-Sprecher den Regierungsrat auf, die Vergabekriterien zu überprüfen. Denn es gebe zahlreiche Betriebe, die zwar stark von der Pandemie betroffen seien, aber die geltenden Härtefall-Kriterien nicht erfüllten.
Keine kantonalen Mietzinsbeiträge
Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen für die Schwyzer Wirtschaft hat der Kantonsrat auch zwei Vorstösse behandelt. Mit 64 zu 25 Stimmen wies er einen SP-Vorstoss ab, der den Kanton verpflichten wollte, sich zu einem Drittel an Geschäftsmieten zu beteiligen – wenn sich Vermietende und Mietende vorgängig auf eine 33-prozentige Mietzinsreduktion einigen.
FDP und SVP sprachen sich dezidiert gegen solche Kantonszuschüsse aus. Da die bereits bewilligten Härtefall-Gelder für die Fixkosten von Unternehmen vorgesehen seien, würden damit auch die Mietkosten dieser Betriebe gedeckt. Weitere staatliche Hilfe sei darum nicht nötig.
Mit 66 zu 23 Stimmen erklärte der Kantonsrat auch ein CVP-Postulat als nicht erheblich, das ebenfalls eine Kantonsbeteiligung an Geschäftsmieten verlangte. (sda/npa)