Der Bundesrat werde den Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung am Mittwoch in die Vernehmlassung schicken, teilte die Zuger Regierung am Dienstag mit. Vorgesehen sei ein Inkrafttreten per 1. Dezember 2020.
Es stehe ausser Frage, dass sich der Kanton Zug an dem Programm beteilige, wird Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) in der Mitteilung zitiert. Die Regierung beantrage dem Kantonsrat daher einen Rahmenkredit von insgesamt 44 Millionen Franken. Davon sind maximal 40 Millionen Franken rückzahlbare Darlehen und 4 Millionen Franken nicht rückzahlbare Beiträge.
Das Programm sieht vor, dass sich Bund und Kanton je zur Hälfte an der finanziellen Hilfe von Unternehmen beteiligen, die wegen der Coronapandemie zu Härtefällen wurden. Ein Härtefall bedeutet, dass der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Besonders betroffen sind die Event-, Reise- und Tourismusbranchen, aber auch viele Schaustellerinnen und Schausteller.
Erheblicher Abklärungsbedarf
Um keine Zeit bis zur Umsetzung der Verordnung zu verlieren, stellt die Zuger Regierung 500'000 Franken zulasten des Lotteriefonds für Sofortmassnahmen in dringenden Fällen zur Verfügung. Bereits ausgezahltes Geld komme wieder in den Topf zurück, wenn der Kantonsrat dem Rahmenkredit zustimme. Dies dürfte im Idealfall noch vor Ende 2020 geschehen.
Bei den nun geplanten Härtefallmassnahmen gehe es um die Substanzerhaltung in volkswirtschaftlicher Sicht und nicht mehr um die Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen, wie das im Frühjahr noch der Fall war mit den damals eingeführten Covid-19-Krediten. Den Abklärungsbedarf für die Härtefälle bezeichnet die Regierung als erheblich. (sda)