Umstritten ist insbesondere, ob zwischen der Annahme der Initiative am 11. März 2012 und der im Verfassungstext vorgesehenen Guillotine am 1. Januar 2013 überhaupt noch Baubewilligungen erteilt werden dürfen. Derzeit werden in Gemeinden, in welchen ein Baustopp droht, hunderte von Baugesuchen eingereicht.
 
Es sei absehbar, dass es zu vielen Gerichtsfällen kommen werde, sagte Leuthard. «Am Schluss wird das Bundesgericht mit einem Leitentscheid strittige Fragen klären müssen.» Auf Baubewilligungen, die bis dahin rechtskräftig erteilt worden seien, habe dies aber keinen Einfluss.
 
Andere offene Fragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungs-Initiative versucht der Bundesrat in der Verordnung zu regeln. Dazu gehört etwa eine Definition des Begriffs der Zweitwohnung und der Umgang mit bestehenden Liegenschaften.
 
Geklärt werde auch, was noch an Zweitwohnungen erstellt werden könne in Gemeinden, die schon mehr als 20 Prozent haben, sagte Leuthard. «Wir glauben, auch der unterlegenen Minderheit gerecht geworden zu sein», kommentierte sie die Lösungen des Bundesrats.
 
Eine davon ist beispielsweise die Nutzung von Rustici und Maiensässen. Diese gälten als «landschaftsprägende Bauten», sagte Stephan Scheidegger, Vizedirektor des Bundesamts für Raumentwicklung. Deren Nutzung trage also dazu bei, die Landschaft zu erhalten, was im Sinn der Initiative sei.
 
Die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmung auf Anfang 2013 statt auf den 1. September 2012 begründete Leuthard mit dem Umstand, dass gemäss Initiativtext nach diesem Datum keine Bewilligungen mehr erteilt werden dürfen – sowie mit dem «Interesse der betroffenen Regionen». Die Verordnung gilt, bis sie Umsetzungsgesetzgebung in Kraft tritt. Der Bundesrat will dem Parlament noch vor Ende 2013 eine Botschaft vorlegen. (npa/sda)

Siehe auch «Reaktionen zur Zweitwohnungsverordnung»