Der Sondersatz für die Hotellerie gilt seit 1996: Die Mehrwertsteuer wurde von den üblichen 8 auf 3,8 Prozent gesenkt.Dem Bund entgehen dadurch jährlich Einnahmen von rund 200 Millionen Franken. Ursprünglich nur als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche gedacht, wurde der Sondersatz bereits fünf Mal verlängert. Ende Jahr wäre das Steuerprivileg abermals ausgelaufen.
Die steuerliche Entlastung sei weiterhin nötig, denn die Lage vieler Hoteliers sei schwierig, zeigte sich eine Mehrheit der Parlamentarier überzeugt. Vor allem in den Berggebieten hätten viele Hotels einen schweren Stand, auch wegen des starken Frankens. Umstritten war in den Räten denn auch nicht in erster Linie, ob der Sondersatz überhaupt verlängert werden soll – sondern vor allem, um welchen Zeitraum.
Der Nationalrat hatte sich in seiner ersten Beratung für eine unbefristete Verlängerung ausgesprochen. Nachdem der Ständerat für eine Dauer bis 2027 gestimmt hatte, lenkte die grosse Kammer aber ein.Man habe lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, sagte CVP-Nationalrat Dominique de Buman (FR), der sich mit einer parlamentarischen Initiative für die unbefristete Verlängerung eingesetzt hatte. Für die Investitionssicherheit der Hoteliers sei die zehnjährige Frist allerdings unzureichend.
Der Branchenverband hotelleriesuisse kämpfte für eine definitive Verankerung des Sondersatzes. Nur so hätten die Hoteliers Planungssicherheit für langfristige Investitionen zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, argumentierte der Dachverband. Dennoch reagierten Tourismusvertreter, darunter auch hotelleriesuisse, am Mittwoch mit Genugtuung auf das Ergebnis. Mit der Bestätigung und Verlängerung des Beherbergungssatzesunterstütze das Parlament die Branche und anerkenne die Herausforderungen derSchweizer Hotellerie, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Nach dem Entscheid des Nationalrats ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. (sda/og/npa)