Die Lage in der Hotellerie sei weiterhin angespannt, betonten mehrere Redner. Vor allem in den Berggebieten sei die Situation dramatisch. Schuld daran sei unter anderem der starke Franken. Um den Hoteliers Planungssicherheit zu geben, sollte der Sondersatz deshalb um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Auch der Bundesrat stellte sich hinter die ständerätliche Variante.Die meisten europäischen Länder hätten einen tieferen Sondersatz für Hotelübernachtungen, sagte Finanzminister Ueli Maurer vor dem Rat. Insbesondere gelte dies auch für jene Länder, die mit der Schweiz in Konkurrenz stehen.
Nur befristetes Privileg
Die kleine Kammer stellt sich mit ihrem Entscheid gegen den Nationalrat. Dieser will das Steuerprivileg für die Hotellerie gleich dauerhaft ins Gesetz schreiben. Dies ging einer Mehrheit der Ständeräte aber zu weit.
Mit einer erneuten Befristung halte man sich die Möglichkeit offen, abermals über das Instrument zu befinden, argumentierten sie. Dem Bund entgingen schliesslich wegen des Sondersatzes jährlich Einnahmen von 200 Millionen Franken.
Für eine unbefristete Verlängerung des Sondersatzes eingesetzt hatte sich im Ständerat unter anderem Stefan Engler (CVP/GR). Seit der Einführung des Steuerprivilegs 1996 sei der Wettbewerb sogar noch härter geworden, sagte Engler. Selbst gut geführte Betriebe seien heute kaum mehr in der Lage, nötige Investitionen zu tätigen. Wer nicht investiere, bezahle bald den Preis dafür.
Es sei an der Zeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, pflichtete ihm Beat Vonlanthen (CVP/FR) bei. Das «unendliche Provisorium»müsse endlich in eine definitive Lösung überführt werden.
Tourismusbranche ist enttäuscht
hotelleriesuisse sowie weitere Vertreter des Schweizer Tourismus reagieren auf den ständerätlichen Entscheid enttäuscht. Eine dauerhafte Verankerung sei weiterhin notwendig, denn nur so erhielten die Hoteliers tatsächlich Planungssicherheit für langfristige Investitionen zur Sicherung Ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. In einer Mitteilung appelliert hotelleriesuisse deshalb an den Nationalrat, den bereits gefassten Entscheid zur dauerhaften Verankerung des MWST-Beherbergungssatzes zu bestätigen.
Kürzere Frist ohne Chance
Keine Chance hatte der Antrag, den Sondersatz nur um drei Jahre bis 2020 zu verlängern. Wenn die Altersreform vom Volk angenommen werde, müsse man in drei Jahren ohnehin wieder über die Mehrwertsteuer sprechen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Dann könne man sich allenfalls von diesem bürokratisch ineffizienten Provisorium verabschieden.
Der Bundesrat hätte inzwischen Zeit, andere Instrumente zur Unterstützung der Hotellerie anzudenken und weiterzuentwickeln.Allenfalls könnten die 200 Millionen Franken für den Tourismus gescheiter eingesetzt werden. Heute verpuffe ein Drittel der Gelder in Regionen, in denen die Hotellerie gut aufgestellt sei, sagte Caroni. Werde keine bessere Lösung gefunden, könne der Sondersatz immer noch verlängert werden.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Sie geht am Mittwochmorgen zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. (sda/htr/pt)