Wenn es um die Verlängerung des reduzierten MWST-Satzes für Beherbergungsleistungen geht, begegnen uns als Branche stets die gleichen Gegenargumente. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter führte sie während der Frühlingssession in der Ständeratsdebatte ins Feld: Der Tourismus habe sich von der Coronakrise erholt, sodass eine Förderung nicht mehr notwendig sei. Und die steuerliche Bevorzugung der Branche liege in der Schweiz über dem Niveau anderer Länder. Diese Argumente greifen zu kurz!
Beginnen wir mit dem internationalen Vergleich: Entscheidend ist nicht die absolute Höhe der MWST für Beherbergungsleistungen, sondern ihr Verhältnis zum Normalsatz. Mit 8,1 Prozent ist der reguläre MWST-Satz in der Schweiz deutlich tiefer als in vielen anderen Staaten – und entsprechend auch der reduzierte Satz von 3,8 Prozent. In Deutschland etwa beträgt die allgemeine MWST 19 Prozent, während auf Beherbergungsleistungen lediglich 7 Prozent anfallen. Doch wichtiger als diese Vergleiche ist der Grund für den reduzierten Satz: Die Beherbergung ist ein Exportsektor. Mehr als die Hälfte der Logiernächte in der Schweiz entfällt auf ausländische Gäste. Da die Leistungen ausschliesslich im Inland erbracht werden, fehlt der Branche der steuerliche Vorteil eines klassischen Exportsektors. Der reduzierte MWST-Satz gleicht diesen Nachteil aus.
Eine Erhöhung der MWST hätte negative Folgen weit über die Branche hinaus
Genauso wenig überzeugend ist die Behauptung, der Branche gehe es hervorragend und sie brauche keine Unterstützung mehr. Zwar sind die steigenden Logiernächtezahlen erfreulich, doch sie verteilen sich ungleich. Städte wie Zürich oder Genf profitieren, während ländliche Tourismusregionen mit starken saisonalen Schwankungen oder gar Rückgängen zu kämpfen haben. Ausserdem bedeuten die absolut steigenden Logiernächte nicht einfach höhere Gewinne für die Betriebe. Mehr verfügbare Zimmer, höhere Kosten und tiefere Margen schmälern die Betriebsergebnisse. Andere Kennzahlen (Gross Operating Profit, GOP, oder der Deckungsbeitrag pro Zimmernacht), welche den Erfolg der Betriebe besser erfassen, zeigen, dass nicht alle Betriebe von den absolut steigenden Logiernächtezahlen profitieren.
Nicht zu vergessen ist der volkswirtschaftliche Stellenwert der Branche: Tourismus und Beherbergung schaffen Arbeitsplätze, generieren Wertschöpfung und beleben ganze Regionen. Eine Erhöhung der MWST würde diese zentrale Säule schwächen – mit negativen Folgen weit über die Branche hinaus.
Umso erfreulicher ist es, dass der Ständerat die Bedeutung dieser Argumente erkannt und die Verlängerung des reduzierten MWST-Satzes für Beherbergungsleistungen unterstützt hat. Nun liegt es am Nationalrat, diesem Beispiel zu folgen und sicherzustellen, dass die Schweiz als Reisedestination wettbewerbsfähig bleibt.