Im Grundsatz war die Fortführung der partnerschaftlichen Corona-Mietzinshilfe im Grossen Rat unbestritten. Die Vorlage, die der Rat in einer von allen Fraktionen mitunterzeichneten Motion selber eingefordert hatte, wurde einstimmig genehmigt.
Das «Dreidrittel-Modell» sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur ein Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während die Vermieter ihrerseits auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten.
Zu Diskussionen Anlass gab aber die Absicht der Regierung, bei der Neuauflage der Mietzinshilfe die baselstädtischen Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen sowie die Bürgergemeinde Basel von den kantonalen Beiträgen auszuschliessen. Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) sagte, dass es den Gemeinden als Vermieterinnen von Geschäftsliegenschaften zuzumuten sei, zwei Drittel der Lasten zu tragen.
Die Fraktion Mitte/EVP verlangte in einem Änderungsantrag, die Gemeinden weiter als bezugsberechtigt zuzulassen. Die LDP wollte sich hier auf die Bürgergemeinde beschränken, die keine Steuereinnahmen generieren könne. Der Grosse Rat lehnte den Antrag der Fraktion Mitte/EVP mit deutlichem Mehr ab, entsprach aber dem Antrag der LDP, der Bürgergemeinde weiter Zugang zu kantonalen Geldern zu gewähren. (sda og)