Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt wurde einstimmig (94 zu 0) eine Motion für dringlich erklärt und dann stillschweigend überwiesen, die zum Ziel hat, das bereits im Frühsommer umgesetzte «Dreidrittel-Rettungspaket für Geschäftsmietende» zu übernehmen und zu erneuern. Es soll rückwirkend ab 23. November 2020 gelten – und das für solange, wie es aufgrund der neuerlichen Covid-Beschränkungen nötig ist.
Die Motion wurde im November von Beat Leuthardt, Co-Geschäftsleiter des Basler Mieterverbandes, in Absprache mit dem Wirteverband lanciert. Zweitunterzeichner ist der Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands, Andreas Zappalà.
Freiwilliger Teil-Verzicht der Vermieterschaft nötig
Wie die Erstauflage vom Mai 2020 soll es die unverschuldet in Not geratenen KMU von einem Teil der auf ihnen lastenden Mietzinse befreien. Hierzu braucht es den «freiwilligen» Verzicht der Vermieterschaft auf einen Drittel des Mietzinses, wodurch dann der Kanton einen zweiten Drittel übernimmt, so dass Restaurants oder andere betroffene KMU von zwei Dritteln der Miete befreit werden.
Der Basler Mieterverband und der Wirteverband Basel-Stadt sind erleichtert, dass der Grosse Rat ein solch klares Zeichen gesetzt hat, wie sie in einer Mitteilung schreiben: «Eine Zweitauflage der Mietzinshilfe wird notleidende Betriebe von bedeutenden Fixkosten entlasten und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Existenzen und Arbeitsplätzen leisten», so Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.
«Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung die Motion sehr rasch umsetzen und eine Beschlussvorlage bereits in der kommenden Februarsitzung ins Parlament einbringen wird», sagt Beat Leuthardt, Motionär und Co-Geschäftsleiter des Basler Mieterverbands. Er geht davon aus, dass die Umsetzung unbürokratisch erfolgen und die dringend nötigen Gelder rasch ausbezahlt werden können.
Trotz aller Freude seien die beiden Verbände über die Gesamtsituation besorgt, heisst es in der Mitteilung. Spätestens mit dem Scheitern eines bundesweiten Mietkompromisses im National- und Ständerat sei klar geworden, dass die Mietfrage hier im Kanton gelöst werden müsse. Eine zweite Umsetzung der baselstädtischen Mietzinshilfe sei wichtig, löse aber leider nur einen Teil der gigantischen Herausforderungen, denen sich Gastronomiebetriebe, Fitnesscenter und andere KMU gegenübersehen. (htr og)