Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern.
Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Eine Minderheit der Nationalratskommission, welche Zusatzbeiträge des Bundes an die Kantone auf 2 Milliarden Franken aufstocken wollte, scheiterte am Dienstag im Plenum deutlich mit 111 zu 82 Stimmen. SP, Grüne und GLP waren dafür.
Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.
Hilfe für Kulturschaffende
Zu den Anpassungen des Bundesrats vom Freitag gehören noch weitere Gesetzesänderungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Das entspricht der Notregelung des Frühjahrs. Nach dem Ständerat stimmte dem auch der Nationalrat zu.
Ein Minderheitsantrag von der Ratslinken, die Hilfe für die Kultur auf 200 Millionen Franken zu verdoppeln, scheiterte ebenso wie der Vorschlag der SVP, beim geltenden Recht zu bleiben und keine zusätzlichen Hilfen für Kulturschaffende zu schaffen.
Umstrittene Details
Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Räte folgten diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme.
In den Details zur Ausgestaltung der Härtefallregeln bestehen jedoch noch Differenzen zwischen den Räten. Es geht etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat ist dafür, der Ständerat dagegen.
Kurzarbeit voll entschädigen
Zu reden gaben überdies die Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige. Geht es nach dem Nationalrat, gelten Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Bundesrat und Ständerat wollten bisher beim geltenden Recht bleiben und sahen eine Verlustschwelle von 55 Prozent vor.
Ohne Opposition stimmte die grosse Kammer einer Regel betreffend Kurzarbeit zu, wonach ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt.[RELATED]
Räte unter Zeitdruck
Noch nicht ganz einig sind sich National- und Ständerat bei den Finanzhilfen für professionelle und halbprofessionelle Sportclubs. Ihnen stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Nationalrat will als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020 – das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportklubs gleichermassen traf.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Dieser wird sich voraussichtlich am Mittwoch mit dem Geschäft befassen. Bis zu den Schlussabstimmungen am Freitag muss das Geschäft bereinigt sein, damit es in Kraft treten kann. (sda)