Aktivitäten wie «Gässeln», «Ständeli» oder öffentliche Schnitzelbangg-Vorträge sind verboten. Das Ausstellen von Laternen ist nur erlaubt, wenn die Maskenpflicht und die Begrenzung von Menschenansammlungen auf fünf Personen eingehalten werden kann, wie die Regierung und das Fasnachts-Comité am Freitag mitteilten.
Man bedaure, dass auf die Fasnacht vom 22. bis 24. Februar verzichtet werden müsse, appelliere aber an die Bevölkerung mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. (sda og)