Die verschärften Corona-Massnahmen waren am 22. Oktober erlassen worden. Nach Angaben des Staatsrats vom Freitag ist die Zahl der Fälle trotz des Rückgangs immer noch hoch und der Druck auf das Gesundheitswesen beträchtlich. Anpassungen nahm die Regierung bei religiösen Zeremonien, Besuchen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie beim Sport für Kinder und Jugendliche unter 16 vor.
Demnach dürfen wieder bis zu 50 Personen an Gottesdienste, Andachten, Beerdigungen und anderen religiösen Akten teilnehmen. Bedingung ist die Einhaltung der sozialen Distanz und Hygieneregeln sowie von Schutzplänen.
Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen der vom Bund festgelegten Limiten wieder sportlichen Tätigkeiten nachgehen. Ausgenommen sind Wettkämpfe. In Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sind Besuche unter strengen Auflagen erlaubt. Einschränkungen richten sich nach der Situation in der Institution. Besuche in Notfällen sind immer möglich.
Der Gang ins Restaurant ist den Walliserinnen und Wallisern weiterhin verwehrt. Unterhaltungs-und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Versammlungen von mehr als zehn Personen in öffentlichen oder privaten Räumen sind untersagt. Dasselbe gilt für Kontaktsportarten mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Einzeltrainings. Diese Vorschriften erliess die Kantonsregierung zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen.
Geld für betroffene Unternehmen
Von den auferlegten Schliessungen sind Hunderte Betriebe im Wallis betroffen. Für die Entschädigung stellt der Kanton 20 Millionen Franken bereit. Unternehmen, die im Herbst schliessen mussten, können ab sofort und bis spätestens 4. Dezember ihr Entschädigungsgesuch online auf der Webseite des Staates Wallis einreichen.
Die Entschädigung erfolgt in zwei Stufen. Die Zahlung eines Vorschusses auf der Grundlage der Selbstdeklaration erfolgt laut Kanton so rasch wie möglich. Die Höhe der ersten Rate wird auf 5 bis 7,5 Prozent des geschätzten Umsatzverlustes festgelegt, sie beträgt jedoch höchstens 100'000 Franken.
Der Restbetrag der Entschädigung wird später auf der Grundlage aller Gesuche ausgezahlt. Damit will der Kanton gewährleisten, dass die 20 Millionen Franken gerecht unter den Begünstigten verteilt werden.
Zudem stellt der Kanton 9 Millionen Franken für die Reise- und Eventbranche bereit. Damit will er dazu beitragen, die durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Verluste während zwölf Monaten ab Mitte März zu decken. (sda)