Der Kantonsrat hat am Montag mit der Beratung der Vorlage begonnen. Das Eintreten war unbestritten. Zusammen mit dem neuen Massnahmenpaket des Bundes sollen mit der Schaffung eines Corona-Sofortmassnahmen-Gesetzes die wirtschaftlichen Folgen der zweiten Corona-Welle abgefedert werden. Weil die Zeit drängt, wurde keine vorberatende Kommission eingesetzt, sondern die Vorlage direkt im Kantonsrat diskutiert.
Die kantonale Notverordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist nur gültig bis zum 24. März 2021. Sie beinhaltet Härtefallbeiträge für Unternehmen, die Unterstützung des Kultur- und Sportbereichs, die Gewährung kantonaler Bürgschaften und Massnahmen zur Vermeidung späterer Abhängigkeit von Sozialhilfe.
Der Bund will nun mit erheblichen Mitteln wirtschaftliche Unternehmen, den Kulturbereich und den Sportbereich unterstützen, verlangt dafür aber eine Beteiligung des Kantons. Ausserdem gehen die Massnahmen des Bundes zeitlich und teilweise auch inhaltlich über die der Notverordnung des Kantons hinaus.
Miet- und Hypothekarzinsbeiträge
Anders als im Frühling geht es nun nicht mehr vor allem um Bürgschaften, sondern um Härtefallentschädigungen, also nicht rückzahlbare Beträge. Im Kulturbereich sollen Beiträge an Transformationsprojekte geleistet werden können. Ausserdem werden die Voraussetzungen für die Beteiligung an Bundesprogrammen geschaffen. Trotzdem sollen auch kantonale Bürgschaften oder eine kantonale Beteiligung an Bürgschaftsprogrammen des Bundes weiterhin möglich sein.
Der Regierungsrat hat nach einem Vorstoss der SP-Kantonsräte Kurt Zubler und Matthias Freivogel noch Ergänzungsvorschläge aufgenommen. So soll es einen Zuschuss zur Geschäftsmiete bei behördlich angeordneter Schliessung geben. Für diejenigen, die ihren Betrieb in eigenen Immobilien führen, soll ein Anteil der Hypothekarzinsen erstattet werden.
Rund 20 Millionen Franken bereits gesprochen
Der finanzielle Rahmen der Massnahmen soll auf die im vergangen Jahr vom Kantonsrat beschlossene finanzpolitische Reserve von ursprünglich 50 Millionen Franken beschränkt bleiben. Der Kantonsrat soll aber ermächtigt werden, bei Bedarf weitere Mittel in Form von finanzpolitischen Reserven zu sprechen. Zeitlich wird das Gesetz bis Ende 2022 limitiert. Bislang sind von den 50 Millionen Franken, die der Kanton mit der Notverordnung zur Verfügung gestellt hat, rund 20 Millionen Franken geflossen, sagte Regierungsrat Dino Tamagni (SVP).
Die Härtefallbeiträge des Bundes gehen an den Kanton, nicht direkt an die Unternehmen, erklärte er. Die Unternehmen reichen ihre Härtefallgesuch beim Kanton ein und dieser rechnet dann später mit dem Bund ab. So kann der Kanton rund 6,8 Millionen Franken beim Bund abholen. (sda og)