Gastrobetriebe seien von der Corona-Pandemie besonders betroffen, sie erhielten aber nur ungenügende Finanzhilfen, stellte die SP in ihrem Communiqué von Donnerstag fest. Der Grund ist eine vom Bund festgelegte Voraussetzung für Härtefälle: Unternehmen müssen eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent nachweisen können.
Die Bars und Restaurants hätten sich in den Monaten nach dem Lockdown besonders bemüht, schildert die SP die Situation. Neue Konzepte seien umgesetzt und der Betrieb ins Freie verlagert worden. «So konnte trotz der schwierigen Umstände mit viel Engagement ein gewisser Umsatz erzielt werden.» Genau dieser Umsatz führe nun aber dazu, dass die Betriebe die Einbussen von 40 Prozent nicht nachweisen könnten und keine Härtefall-Entschädigung erhielten – «obwohl sie aktuell ganz schliessen müssen».
Hilfe mit Dringlichkeitsrecht
Viele Gastrobetriebe seien in ihrer Existenz akut gefährdet. Ihnen drohe der Konkurs, heisst es in der Mitteilung. Eine Branchenregelung auf Bundesebene sei gescheitert. Die St. Galler Regierung habe am Dienstag erklärt, dass sie von sich aus keine abweichende Regelung erlassen werde. An der damaligen Medienorientierung hatte Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) erklärt, man suche eine Lösung «im parlamentarischen Prozess».
Für die SP dauert dies zu lange. Sie schlägt Hilfsmassnahmen im Dringlichkeitsrecht vor, die die Regierung der vorberatenden Kommission vorlegen könnte, die ohnehin die Härtefall-Regelungen behandelt. Danach müsste die entsprechende Verordnung in der Februarsession in ein Gesetz überführt werden, das Mitte Februar in Kraft treten könnte. (sda)