Mit der Annahme der Motion von Pirmin Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» setze der Ständerat ein starkes Zeichen für den Tourismusstandort Schweiz, wie der Branchenverband hotelleriesuisse in einer Mitteilung zum Entscheid schreibt.
Der Beschluss sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn die direkten Mitbewerber des Schweizer Tourismus – Deutschland, Österreich und Frankreich – haben die enge Paritätsklausel bereits verboten. Italien wird diesem Beispiel noch in diesem Jahr.
hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig freut sich über den Entscheid des Erstrats: «Ein Verbot der engen Paritätsklausel beseitigt einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Hauptkonkurrenten und gewährleistet das freie Unternehmertum und die Preissetzungsfreiheit im Kampf der Hoteliers gegen den zunehmenden Druck der Online-Buchungsplattformen».
So genannte enge Preisparitätsklauseln verpflichten die Hotels, aufihrer eigenen Internetseite den Preis auf einer oder mehrerenBuchungsplattformen nicht zu unterbieten. Die Motion des Solothurner CVP-Ständerates fordertein Verbot solcher Klauseln. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession entscheiden.
Der Ständerat folgt mit seinem Entscheid der Wirtschaftskommission(WAK). Diese war nach Anhörungen in der Branche zum Schlussgekommen, dass die Vorgabe der Buchungsplattformen den Wettbewerbbehindert. Denn nur Buchungsplattformen würden profitieren.
Buchungsplattformen böten zwar Erleichterungen, sagte Motionär undKommissionssprecher Bischof im Rat. Doch mit ihrer Marktmachtkönnten sie die Preispolitik der Hotels massiv einschränken. Siekönnten zum Beispiel, wenn das Haus nicht ausgebucht sei, imInternet keine Preisnachlässe anbieten.
Ständeräte mehrheitlich hinter der Motion
Im Ständerat fand Bischof viel Unterstützung – fastdie Hälfte der Ratsmitglieder unterschrieb den Vorstoss, dem sie am Montag mit 34 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen folgten. Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte sich als einziges WAK-Mitglied gegendie Motion. Es könne an der guten Dienstleistung liegen, dass dieHotels bereit seien, die hohen Kommissionen der Plattformen zubezahlen, mutmasste er. Angebote würden damit transparenter, unddie Auslastung der Hotels sei dank der Plattformen gestiegen.
Die Hotels hätten durchaus Spielraum bei den Preisen, sagte Noser.Sie müssten zum Beispiel nicht alle Zimmer auf einerBuchungsplattform anbieten. Stammgäste und direkt anrufende Kundenkönnten sie bevorzugen. Aktionen seien nicht ausgeschlossen,sondern können über die Plattform weltweit bekanntgemacht werden.
Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schütztdas Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Sollten die engenPreisparitätsklauseln den Wettbewerb unzulässig einschränken, könnedie Wettbewerbskommission (WEKO) eingreifen.
Zur Diskussion steht im Parlament nur ein Verbot der engenPreisparitätsklauseln. Bereits verboten sind so genannte weitePreisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allenVertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu fordern.[DOSSIER]
Buchungsplattformen legen zu
Online-Buchungsplattformen gewinnen bei Hotels immer grösseresGewicht. Das zeigt eine vor Kurzem veröffentlichte Umfrage desInstitut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis inSiders. 2016 stieg ihr Anteil bei Buchungen in der Schweizgegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.
Die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen gemässder Umfrage das Geschäft. Die Fachhochschule schätzt denGesamtumsatz von booking.com, Expedia und HRS auf mehr als 1Milliarde Franken und die von den Hotels an die Plattformenbezahlten Kommissionen auf 150 Millionen Franken. (sda/htr/npa)