Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, dass Zweitwohnungen erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut, nicht aber erweitert werden dürfen.
Die Kommission ist anderer Meinung: Ferienwohnungen sollen um 30 Prozent der ursprünglichen Nutzfläche, höchstens aber um 30 Quadratmeter ausgebaut werden dürfen. Sie hat der Erweiterung mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Den Hoteliers entgegenkommen aber ohne Umnutzung
Auch den Hoteliers will die Kommission entgegenkommen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Hotelbetriebe neue Wohnungen erstellen dürfen, wenn deren Ertrag dazu dient, den eigenen Betrieb zu finanzieren.
Nach dem Willen der Kommission soll der Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche aber nicht nur 20 Prozent, sondern bis zu 33 Prozent betragen. Andererseits will sie die Regelung, wonach seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftete Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können, streichen.
Auch für dem Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen sieht der Bundesrat eine Ausnahme vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor. Die Kommission zeigt sich noch grosszügiger: Bei der Bezeichnung der Gebiete, in welchen gebaut werden darf, sollen die Kantone mehr Spielraum erhalten. Dieser Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen.
Beratung noch nicht zu Ende
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission für eine Lockerung der Vorschriften für den Bau von Zweitwohnungen in geschützten Bauten innerhalb der Bauzone aus. Solche Bewilligungen sollen nicht nur bei geschützten Baudenkmälern, sondern auch bei erhaltenswerten Bauten erteilt werden sollen. Mit dieser Massnahme will die Kommission den Abwanderungsgebieten entgegen kommen.
Sie hat die Beratung der Vorlage noch nicht abgeschlossen, diese wird an der nächsten Sitzung noch vor der Herbstsession fortgesetzt.
Die im März 2012 angenommene Initiative verbietet den Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen.
Initianten drohen mit Referendum
Der Bundesrat schlägt viele Ausnahmen von diesem Verbot vor, etwa für touristisch genutzte Zweitwohnungen, Hotels, Rustici oder für touristische Grossprojekte. Die Initianten drohten bereits, gegen diese Umsetzung mit einem Referendum oder einer neuen Initiative vorzugehen.
Helvetia Nostra sprach in einem Communiqué von einem «verfassungswidrigenEntwurf». In der UREK hätten Vertreter der Bergkantone «einseitig» Interessen der Baubranche durchgedrückt.
Auch in den Augen der Grünen sind die Beschlüsse der UREK verfassungswidrig. Stopfe das Parlament die Löcher im Gesetz nicht, sind die Grünen nach eigenen Angaben bereit, zusammen mit den Initianten das Referendum zu ergreifen. (sda/npa)