«Die Stellenmeldepflicht ist gut angelaufen», sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion Arbeit beim Seco, am Donnerstag an einer Telefonkonferenz mit Journalisten. Konkret nahm die Zahl der bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten offen Stellen im Juli um 13'150 auf 30'004 Stellen zu, wobei 14'284 der Stellen der Meldepflicht unterstanden. «Die Meldepflicht wurde breit umgesetzt, wobei die Zahl der neu gemeldeten Stellen unsere Erwartungen übertrifft», so Zürcher. Erfreulich sei zudem, dass auch rund 2000 zusätzliche Stellen im Bereich der nicht meldepflichtigen Stellen bei den RAV gemeldet wurden.
Wie wirksam die neuen Massnahmen sind, weiss das Seco allerdings noch nicht. Man könne nicht sagen, wieviele der gemeldeten offenen Stellen durch ein RAV besetzt worden seien, meinte der Seco-Verantwortliche. «Eine genaue Analyse machen wir erst, wenn wir zwölf Monate Erfahrung mit dem neuen System haben.» Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den sogenannten «Inländervorrang light», den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Konkret gilt die Meldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens acht Prozent schweizweit.
Schwierig bleibt die Stellenmeldepflicht für das Gastgewerbe. Köchinnen und Köche, Servicefachangestellte und Hilfspersonal fallen allesamt unter die Stellenmeldepflicht. Genau diese Stellten müssen aber oft sehr kurzfristig besetzt werden. Die zusätzliche Wartezeit von (mindestens) einer Woche ist für Hotel- und Restaurantbetriebe ein wesentlicher Nachteil und ist mit einem grösseren Administrationsaufwand verbunden. (sda/og)