Gleiche Ausgangslage – unterschiedliche Lösungen: So könnte man den Umgang der Ostschweizer Kantone mit der Härtefall-Regelung des Bundes umschreiben. Einige Regierungen haben die Bestimmungen mit eigenen Bedingungen ergänzt. Diese Varianten sind allerdings nicht in Stein gemeisselt. So wurde im Kanton St. Gallen eine Mitte Dezember präsentierte Verordnung nach breiter Kritik bereits wieder angepasst.
St. Galler Betriebe aus einigen namentlich aufgezählten Branchen können sich seit dem 4. Januar um finanzielle Hilfe bewerben. Ab dem 11. Januar ist dies auch nach den Anpassungen möglich, die erst letzte Woche beschlossenen wurden. Die wichtigste Änderung: Unterstützt werden neu auch Betriebe, die Personal im Umfang von 100 Stellenprozente beschäftigen – und nicht von mindestens 300 Stellenprozenten wie bei der ersten Variante.
Möglich sind A-fonds-perdu-Beiträge oder Darlehen mit Solidarbürgschaften. Dafür werden die Anträge, die nur online eingereicht werden können, zuerst formal und dann von einer Task Force mit Treuhand- und Kreditspezialistinnen und -spezialisten sowie Fachleuten des Kantons inhaltlich überprüft. Bereit stehen
98,9 Millionen Franken.
Vorerst nur Darlehen im Thurgau
Im Kanton Thurgau können in Not geratene Betriebe ab Februar ausschliesslich Darlehen beantragen. Erst in einer zweiten Stufe – ab Juli 2021 – werden Gesuche auf eine Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehenssumme in A-fonds-perdu-Beiträge bearbeitet. Zu den Bedingungen für eine Unterstützung gehört, dass die Firmen mindestens drei Vollzeitmitarbeitende beschäftigen müssen. Insgesamt stehen im Thurgau 47,7 Millionen Franken zur Verfügung.
Appenzell Ausserrhoden hat die Regelungen des Bundes übernommen. Es gibt deshalb keine Einschränkungen bei den Branchen oder der Zahl der Mitarbeitenden. Gesuche können ab Ende Januar über die Homepage des Kantons eingereicht werden. Bereits bisher führte Ausserrhoden einen eigenen Härtefallfonds – geäufnet mit Beiträgen von Stiftungen –, aus dem Kleinstunternehmen und Privatpersonen mit einem A-fonds-perdu-Beitrag finanziell unterstützt werden können.
In Appenzell Innerrhoden brauchte es keine neuen Regelungen für die Behandlung von Härtefällen. Die bereits im April 2020 beschlossenen Bestimmungen sind weiterhin gültig. Anträge könnten seither ohne Unterbruch eingereicht werden, erklärte Ratsschreiber Markus Dörig auf Anfrage von Keystone-SDA.
In allen Kantonen gilt bei Härtefällen eine umstrittene Einschränkung des Bundes aus der Verordnung zum Covid-19-Gesetz: Es können nur Betriebe Gesuche einreichen, die eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent nachweisen können. Vor allem Gastrobetriebe drohen deshalb durch die Maschen zu fallen. Erwartet wird, dass diese Beschränkung am Mittwoch vom Bundesrat thematisiert und allenfalls noch geändert wird. (sda/og)