Take-Away-Leistungen werden heute wie Verkäufe von Nahrungsmitteln zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Für Restaurants gilt der Normalsatz von 8 Prozent. Mit der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes» fordert die Gastronomiebranche, angeführt von Gastrosuisse, die gleiche Besteuerung von Lebensmitteln und gastgewerblichen Leistungen.
Die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N) habe an ihrer Sitzung vom Dienstag anerkennt, dass es durch den tieferen Steuersatz für Take-Away-Speisen zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der gastgewerblichen Leistungen kommt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag schreiben.
Aus diesem Grunde wurde diskutierte, ob dem Anliegen des Initiativkomitees mit einem indirekten Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative entgegen zu kommen sei. Über den Inhalt eines allfälligen Gegenvorschlags will die WAK-N an ihrer nächsten Sitzung Ende Juni entscheiden.
Der Bundesrat hatte Mitte September des letzten Jahres die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. (npa)