Derzeit stehen für grundsätzlich solide Unternehmen, die aufgrund der Corona-Massnahmen unverschuldet in Not gerieten, von Bund und Kantonen insgesamt 2,5 Milliarden Franken bereit. Der Bundesrat geht nach Hochrechnungen jedoch davon aus, dass das Geld nicht reicht, wenn alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die Gesundheitsmassnahmen Ende Februar nochmals verlängert werden.
Der Bundesrat will deshalb mehr Geld für diese kantonalen Härtefall-Programme locker machen. Er beantragt dem Parlament in der Frühjahrssession eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2,5 auf insgesamt 5 Milliarden Franken. Der Bund schlägt vor, dass er bei diesen zusätzlichen Mitteln zwei Drittel oder 1,675 Milliarden übernehmen wird und die Kantone den Rest.
Zum jetzigen Zeitpunkt habe die Umsetzung des Härtefall-Programms die höchste Priorität, teilte der Bundesrat mit. Es sei aktuell das beste Instrument für eine gezielte Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Härtefall-Gelder der Kantone seien schneller verfügbar als neue Kredite. Zudem würden besonders betroffene Firmen grösstenteils keine Kredite sondern nichtrückzahlbare Zustupfe (à-fonds-perdu-Beiträge) fordern.
Plan B für KMUs wird vorbereitet
Nebenbei bereitet der Bund für den Notfall bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der ersten Viruswelle im Frühling 2020 keinen Kredit erhalten haben. Weiter brütet der Bund über Möglichkeiten für eine Unterstützung der Kantone bei der Sicherung der touristischen Verkehrsinfrastruktur.
Bei den Arbeitslosen schlägt der Bundesrat eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer um drei Monate vor. Diese sollen aus Sicht der Regierung wegen der aktuell schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden. Das Parlament soll darum das Covid-19-Gesetz entsprechend anpassen.[RELATED]
Milliarden für Arbeitslosenversicherung
Und schliesslich soll der Bund nach dem Willen der Regierung wie bereits im letzten Jahr die Kosten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernehmen. Dies soll auch dann geschehen, falls der Fonds die Schuldenobergrenze erreicht. Die Kosten für den Bundeshaushalt schätzt der Bundesrat auf rund sechs Milliarden Franken.
Der Bundesrat will seine Botschaft für die Gesetzesänderungen rund um die Wirtschaftshilfen am 3. Februar verabschieden. Das Parlament soll diese in der Frühlingssession beraten.
Die Schweiz ist nicht knauserig
Der Bund wird mit den Beschlüssen vom Mittwoch rund 15 Milliarden Franken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgegeben haben. Das sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern.
Bereits 2020 habe der Bund für die Krise rund 15 Milliarden Franken eingesetzt. Aber der Bund sitze nicht auf Geld, sondern er mache Schulden, warnte Maurer: Seit dem 18. Dezember seien das täglich 150 Millionen Franken, pro Stunden 6 Millionen oder pro Minute 100'000 Franken.
Der Finanzminister wehrte sich auch gegen Vorwürfe, die Schweiz sei knauserig bei der Vergabe von Hilfsgeldern. Das Gegenteil sei der Fall: Die Schweiz bewege sich im Spitzenfeld der europäischen Nationen. Und als Resultat davon sei auch der Wirtschaftseinbruch kleiner.
Bundesrat stellt Lösungen für Hotellerie in Aussicht
An die Adresse der Steuerzahlen sagte Maurer, mit den Steuergeldern werde sorgfältig umgegangen. Alle Kantone behandelten zur Zeit die Gesuche für Härtefälle und hätten erste Auszahlungen vorgenommen.
Einige offene Fragen bestünden noch, zum Beispiel ob bei Gastronomiebetrieben einzelne Betrieb oder die Kette zähle. Auch bei der Hotellerie seien sie daran, Lösungen zu erarbeiten. (sda/npa)