Mit 14 zu 11 Stimmen will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beim Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz weitergehen als der Bundesrat und die Auszahlung von Dividenden ganz verbieten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Ein Antrag, die Auszahlung von Boni an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat eines Unternehmens zu verbieten, wurde hingegen mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Mehr Zeit für die Rückzahlung
Die Kommission beantragt dem Bundesrat weiter, die Amortisationsfrist auf acht Jahre zu verlängern. Dies für Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, den Kredit innert fünf Jahren zurückzuzahlen, wie dies der Bundesrat vorsieht. Der Entscheid für eine Verlängerung auf acht Jahre fiel allerdings mit
13 zu 12 Stimmen knapp aus.
Beim Zinssatz beantragt die Kommission dem Nationalrat einen konstanten Zinssatz von 0 Prozent während acht Jahren für Kredite bis 500'000 Franken und einen Zinssatz von einem halben Prozent für Kredite bis 20 Millionen Franken. Mit 13 zu 12 Stimmen hat auch hier eine knappe Mehrheit den Vorschlag des Bundesrats abgelehnt, der den Zinssatz nach zwei Jahren allenfalls der Marktentwicklung anpassen möchte. [RELATED]
Notverordnung gilt noch bis Ende Jahr
Um die Schweizer Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, hat der Bundesrat am 25. März 2020 die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung verabschiedet. KMU erhielten dadurch rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten.
Mit dem Gesetz soll die Verordnung nun in ordentliches Recht überführt werden. Die Notverordnung hat der Bundesrat bis Ende Jahr verlängert, damit keine Regelungslücke entsteht. Das Gesetz berät der Nationalrat in der Sondersession am 30. Oktober. Die Differenzbereinigung im Ständerat ist für die Wintersession im Dezember vorgesehen. (sda)