Meine Pension ist absehbar. Ich habe mich für Kapitalbezüge entschieden. Zudem erwarte ich Auszahlungen aus der Säule 3a. Meine Frau wird gleichzeitig pensioniert. Besteht bezüglich Steuern Handlungsbedarf?

Antwort: Meistens ja! Die Auszahlung von Vorsorgeguthaben wird gesondert besteuert, es werden aber für die Bestimmung der Steuerprogression alle Vorsorgebezüge desselben Kalenderjahres und auch beider Ehegatten zusammengerechnet.

Wohnen die Bezüger der Kapitalleistung in Appenzell, profitieren sie von einem sehr günstigen Steuertarif. Mit Vorsorgebezügen von CHF 2 280 000 beträgt die Steuer lediglich CHF 127 680, hingegen in Hütten (Kanton Zürich) CHF 440 044. Der Trick, den Wohnort vor der Auszahlung vorübergehend nach Appenzell zu verlegen, funktioniert meistens nicht, denn darin erkennt die Steuerbehörde eine Steuer­umgehung.

Durch eine überlegte Planung, in welcher die Auszahlung dieser Vorsorgeleistungen zeitlich verlegt werden (siehe Beispiel Vorsorgeplanung), können je nach Wohnort massive Einsparungen erzielt werden – so senkt sich die Steuerbelastung in Hütten von CHF 440 044 auf neu CHF 195 935. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

• Die Pensionierung kann schrittweise erfolgen, indem das Pensum um die Hälfte und später vollumfänglich reduziert wird. Eine Pensionierung in drei Etappen wird von einigen Steuer­ämtern nicht anerkannt und sollte nur nach vorgängiger Absprache mit diesen erfolgen.

• Der Planungsspielraum beträgt grundsätzlich zehn Jahre, wobei sich dieser Zeitraum auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Pensionsalter erstreckt.

• Gebunden ist eine Versicherung oder ein Bankkonto, wenn diese der Säule 3a angehören. Einlagen und Prämien sind steuerlich abziehbar, das Vermögen unterliegt nicht der Vermögenssteuer – dafür unterliegt die Auszahlung der Vorsorgebesteuerung.

• Versicherungen können oftmals nicht ohne finanzielle Nachteile vorbezogen werden, und die Verträge sind auf ein bestimmtes Jahr terminiert. Man muss die Steuerplanung um diese Fixpunkte bauen.

• Das Kapital von ungebundenen (nicht Säule 3a) Lebensversicherungen ist bei der Auszahlung nicht steuerpflichtig.

• Haben Sie ein oder mehrere Säule-3a-Konten, so können diese pro Konto einzeln bis zu fünf Jahre vor dem Pensionsalter bezogen werden. Die Säule 3a darf bis fünf Jahre nach dem Pensionsalter aufrechterhalten bleiben, und zudem dürfen Beiträge steuerwirksam einbezahlt werden. Dieser Aufschub setzt jedoch eine gewisse Erwerbstätigkeit voraus.

Das Beispiel der Vorsorgeplanung zeigt, dass bei einer überlegten Planung der Vorsorgebezüge massive Einsparungen erzielt werden können. Mit denselben Kapitalbezügen von CHF 2 280 000 betragen die Steuern in Hütten gerade noch CHF 195 935 (statt CHF 440 044). Im steuergünstigen Appenzell beträgt die Einsparung dieser Steuerplanung lediglich rund CHF 14 000, in Saanen rund CHF 70 000.

Eine detaillierte Planung der Vorsorgebezüge lohnt sich auf jeden Fall. Erfahrungsgemäss sind immer Planungsspielräume vorhanden. Teilen Sie die Bezüge auf und rechnen Sie auf dem Steuerrechner Ihres Wohnsitzkantons aus, ob sich die Vor- oder Nachverschiebung gewisser Vorsorge­leistungen lohnt.

Auf den Homepages der kantonalen Steuerverwaltungen befinden sich Steuerrechner, auch für Kapitalleistungen aus Vorsorge, und mithilfe der oben aufgezählten Regeln können Sie die ideale Planung selber vornehmen. Nicht jeder kann den Zeitpunkt seiner Pension frei von der Leber weg planen, doch ohne diese Voraussetzung bleibt aufgrund der anderen Vorsorgemittel noch ein beachtlicher Planungsspielraum.

Letztendlich sei erwähnt, dass die Steuerbelastung von Vorsorgebezügen durch den Sondertarif wesentlich günstiger ist als die Einkommenssteuer auf den jährlich anfallenden Renten der beruflichen Vorsorge. Der Bezug des Kapitals anstelle der Rente ist daher steuerlich attraktiv. Selbstverständlich ist beim Entscheid zwischen Rente und Kapital die Frage der Einkommenssicherung im Pensionsalter unbedingt zu berücksichtigen.

[IMG 2]Hugo Schmid ist Dipl. Steuerexperte
 und Dipl. Wirtschaftsprüfer. Er beantwortet an dieser Stelle regelmässig Ihre Fragen: Bommer+Partner Treuhandgesellschaft h.schmid[at]bommer-partner.ch

Die Bommer + Partner Treuhandgesellschaft ist ein Spezialist für Gastgewerbe und Tourismus und bietet branchenspezifische Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, 
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