Eine Vergrösserung einer bestehenden Wohnung ist gemäss dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf nur erlaubt, wenn es sich um eine Erstwohnung oder eine touristisch bewirtschaftete Wohnung handelt.
Werde eine Zweitwohnung «auch nur um einen einzigen Quadratmeter erweitert», werde diese deshalb automatisch zu einer Erstwohnung erklärt, kritisiert die Regierungskonferenz der Gebirgskantone am Mittwoch in einer Mitteilung.
50 Prozent weniger wert
Würden bei einer Sanierung oder Modernisierung alter Häuser «geringfügige Erweiterungen zugelassen, entstehen keine weiteren kalten Betten». Werde eine solche altrechtliche Zweitwohnung wegen eines zusätzlichen Quadratmeters aber in eine Erstwohnung umklassiert, «ist damit ein Wertezerfall von bis zu 50 Prozent verbunden», befürchten die Bergkantone.
Dies sei auch eine Herausforderung für die Banken, die solche Projekte finanzierten. Das Erweiterungsverbot widerspreche auch den Grundsätzen der Raumplanung. Der Bundesrat interpretiere hier den Verfassungsartikel «zu rigide».
Zu streng
Zu streng sind den Bergkantonen auch die Auflagen für den Bau sogenannt touristisch bewirtschafteter Zweitwohnungen. Unter solch strengen Regeln sei es praktisch unmöglich, eine Baubewilligung für touristisch bewirtschaftete Wohnungen zu erhalten.
Kritik äussern die Bergkantone auch am geplanten Wohnungsinventar. Die Zweitwohnungsinitiative verbietet den Bau neuer Zweitwohnungen, wenn deren Anteil in einer Gemeinde bei 20 Prozent oder darüber liegt. Deswegen soll künftig jede Gemeinde ein Wohnungsinventar erstellen.
Die touristisch bewirtschafteten Wohnungen sollen darin als Zweitwohnungen klassiert werden und nicht als Erstwohnungen, dies obwohl im Gesetz verlangt wird, dass der Eigentümer im selben Haus lebt. (av/sda)