Seit vergangenem November müssen Zweitwohnungsbesitzer Kurtaxen pauschal abrechnen. Sie müssen einen bestimmten Betrag an die zuständige Aletsch Arena AG abliefern - unabhängig davon, wie oft Gäste bei ihnen übernachteten.
Für jene, die ihre Zweitwohnung gewerblich vermieten, kann dies laut einem Artikel im «Blick» interessant sein: Wenn sie mehr Kurtaxe einnehmen als in der Höhe des Fixbetrags, können sie den Überschuss für sich behalten. Laut «Blick» fällt beispielsweise in der Gemeinde Fiescheralp ein Betrag von 57 mal 3.50 Franken pro Jahr an.
Nach der Einführung des neuen Reglements hätten Zweitwohnungsbesitzer, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Kurtaxenpauschale, beziehungsweise die Kurtaxenreglemente der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch erhoben. Dies geht aus einer Mitteilung der Altetsch Arena AG hervor. Nun habe das Bundesgericht den Gemeinden den Entscheid zugestellt.
Bundesgericht erkennt die Beschwerde teilweise gut
Das Bundesgericht habe die Beschwerde bis auf einen Punkt abgewiesen. «Konkret werden die durchschnittlichen Belegungsgrade - Anzahl Logiernächte als Basis für die Berechnung der Pauschalen - in den Kurtaxenreglementen der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch und Riederalp als nicht vollständig nachvollziehbar deklariert. Der entsprechende Artikel wurde aufgehoben.»
Gemäss «Blick» heisst es im Urteil des Bundesgerichts: «Nicht nachvollziehbar ist, wie die Gemeinde die Logiernächte ermittelt hat. Trotz mehrmaliger Nachfrage [...] substanziiert die Gemeinde nicht weiter, wie die Aletsch Arena AG die relevanten Daten erhoben haben soll.»
Wie die Altesch Arena weiter mitteilt, seien die Berechnungen der durchschnittlichen Belegungsgrade «in Anlehnung vergleichbarer Tourismusdestinationen im Oberwallis erarbeitet und in den entsprechenden Reglementen hinterlegt». Eine detaillierte Stellungnahme mit sämtlichen Berechnungsgrundlagen hätten die Gemeinden dem Bundesgericht vorgelegt.
«Die Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch und die Aletsch Arena AG sind vom Urteil überrascht», heisst es weiter in der Mitteilung. «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine fundierte und korrekte Darstellung der Berechnungen erstellt wurde», wird Aletsch-Arena-Geschäftsführer Philippe Sproll in der Mitteilung zitiert.
Die Aletsch Arena AG werde nun das Urteil in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und der externen Anwaltskanzlei analysieren. (htr/ua)