Der Bund passt im Nachgang zu den illegalen Subventionstrickerseien bei Postauto sein Aufsichtskonzept über die Verkehrsbetriebe an. Die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beschlossene Verordnungsanpassung ist ein erster Schritt, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitag mitteilte.
Keine formelle Rechnungsgenehmigung mehr
Betroffen ist zunächst die Revision: Ab einer Abgeltung von mehr als 10 Millionen Franken im Jahr müssen sich Unternehmen einer ordentlichen Revision unterziehen. Bei Abgeltungen von mehr als einer Million Franken im Jahr ist eine jährliche Spezialprüfung zu den Subventionen vorgeschrieben. Damit muss eine zugelassene Prüfgesellschaft beauftragt werden.
Die Prüfgesellschaften beurteilen zuhanden der Unternehmen spezifische, vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes, wie das BAV schreibt. Die Unternehmen selbst müssen jedes Jahr ausdrücklich bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten.
Abgeschafft, und zwar schon für die Abschlüsse von 2019, wird die bisherige formelle Rechnungsgenehmigung durch das BAV. Dieses führt aber risikoorientierte Prüfungen bei den Rechnungen der Unternehmen durch. Prozesse dafür werden zurzeit erarbeitet.[RELATED]
Weitere Schritte in Arbeit
Bisher führte das BAV bei den öV-Unternehmen, die Abgeltungen erhalten, ergänzend zur Rechnungsrevision eine formelle Rechnungsgenehmigung durch. Diese betraf nach Angaben des BAV eine Teilrechnung des Jahresabschlusses der Unternehmen, und das BAV erhielt nur beschränkt Einblick in die Zahlen.
Die Änderungen der Verordnung des Uvek über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) regelten die Verantwortlichkeiten zwischen BAV und Unternehmen besser und klarer, schreibt das BAV.
Die Anpassungen im Aufsichtskonzept hatte es bereit im Mai 2019 beschlossen und vorgestellt. Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga setzte die ersten Schritte dazu nun rückwirkend per Anfang 2020 in Kraft. Während die formelle Rechnungsgenehmigung bereits für 2019 entfällt, werden die anderen Vorschriften ab 2021 gültig sein.
Weitere Anpassungen des Aufsichts- und Controllingsystems zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr sind nach Angaben des BAV in Arbeit. Dafür seien voraussichtlich Gesetzesänderungen nötig.
Mehr als ein Fall
Die jahrelangen Subventionstricksereien bei Postauto wurden 2018 bekannt. Sie führten zu Rückzahlungen von 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden und zum Rücktritt der damaligen Post-Konzernchefin Susanne Ruoff.
Postauto war aber kein Einzelfall. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass das Bahnunternehmen BLS wegen eines Fehlers im Zinsglättungsmodell zu viel Subventionen bezogen hatte. Das Unternehmen bezahlte 30 Millionen Franken zurück.
Im Februar 2020 gab das BAV dann bekannt, dass die SBB bei der Verteilung der Einnahmen des Tarifverbundes Z-Pass "systematische Fehler" begangen hätten. Sie müssen deshalb 7,4 Millionen Franken zurückerstatten.
Personelle Aufstockung
Und die BLS – diesmal mit ihrer Tochtergesellschaft Busland – hatte zwischen 2011 und 2018 ihren Offerten für Leistungen im regionalen Personenverkehr zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund Libero eingerechnet und zu hohe Abgeltungen erhalten.
Mit der BLS wurde eine Rückzahlung von 43,6 Millionen Franken vereinbart, wie es im Februar hiess. Das Bahnunternehmen gab nach eigenen Angaben eine externe Aufarbeitung in Auftrag.
BAV-Direktor Peter Füglistaler kündigte im Mai 2019 eine personelle Aufstockung für die verstärkte Aufsicht an. Die Mehrkosten belaufen sich gemäss damaligen Angaben auf rund eine Million Franken. Die Subventionen, deren Einsatz es zu beaufsichtigen gilt, summieren sich auf 5,5 Milliarden Franken. (sda)