«Solch eine Ausdünnung des Fahrplans ist für uns nicht akzeptabel», sagte Michael Müller vom Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitag gegenüber Radio SRF. Die SBB hatten am Mittwoch den Fahrplan 2021 vorgestellt und dabei bekannt gegeben, dass es vom 7. September bis zum Fahrplanwechsel zu diversen Angebotseinschränkungen kommen werde.
So fallen an Werktagen von den über 9000 verkehrenden Zügen rund 200 aus. Teilweise müssten Bahnersatzbusse eingesetzt werden, was zu verlängerten Reisezeiten führe. Derzeit fehlten den SBB 210 Lokführerinnen und Lokführer, begründeten die SBB die Massnahmen. Deren Ausbildung habe sich wegen des Coronavirus verzögert.
In einem Brief des BAV hat sich BAV-Direktor Peter Füglistaller nun beschwert. Zwar äussert das BAV darin Verständnis dafür, dass die SBB bestimmte Angebotsreduktionen weiterführen, die sie bereits im Corona-Lockdown vorgenommen hatten. Dass die SBB nun aber vorübergehend ganze S-Bahn-Linien einstellen wollten, gehe nicht: «Diesem Vorgehen können wir nicht zustimmen», zitiert Radio SRF aus dem Brief.
Wenn die SBB bestellte Leistungen im regionalen Personenverkehr nicht erbringen, werde der Bund dafür auch nichts bezahlen. Und mehr noch: Ihr Ersatzangebot müsse die SBB selber finanzieren. «Der Bund bezahlt solche Ersatzbusse nicht, das ist Sache der SBB», sagte BAV-Sprecher Müller.
Auch die Kantone haben wie der Bund Leistungen bei den SBB bestellt und mitfinanziert. Und auch sie überlegen sich Konsequenzen aus dem Angebotsabbau.
«Wenn die SBB diese Leistungen einfach einseitig einstellen, ist schon die Frage, ob da nicht finanzielle Ansprüche seitens der Besteller an die SBB bestehen. Wir müssen uns fragen, ob es Haftungsansprüche gibt», sagte der Präsident der Kantonalen ÖV-Direktoren, der Basler SP-Regierungsrat Hans-Peter Wessels gegenüber Radio SRF. Wenn die SBB jetzt also die Leistung abbauten, sollten die Kantone prüfen, ob sie von der SBB Schadenersatz verlangen könnten. (sda)