Der Bundesrat hat am Mittwoch wie angekündigt die Reisebeschränkungen gelockert. Die neuen Vorgaben gelten ab Samstag, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Kontaktdaten werden künftig nur noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Wer mit dem Zug oder dem Auto in die Schweiz reist, muss also weder einen Test machen, noch Kontaktdaten angeben.
Auch geimpfte Personen aus Drittstaaten dürfen wieder in die Schweiz einreisen. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie den USA, Albanien oder Serbien ist also wieder möglich.
Einreise auch aus Indien und Grossbritannien
Die bisherige Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) wird darüber hinaus auf Staaten und Gebiete reduziert, in denen für die Schweiz «besorgniserregende Virusvarianten» zirkulieren. Dabei handelt es sich laut der Definition des Bundesrats um Varianten des Virus, gegen die die Impfung in der Schweiz keinen guten Schutz bietet. [RELATED]
«Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten, in denen die Delta-Variante dominiert, keinen negativen Test vorweisen müssen und auch nach der Einreise keiner Quarantänepflicht unterliegen», heisst es weiter in der Mitteilung. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen würden einen «nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante» bieten.
EU hat Covid-Zertifikat noch nicht anerkannt
Wer innerhalb der EU reisen möchte, sollte sich jedoch gut über die Einreisebedingungen informieren. «Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert», steht in der Mitteilung des Bundesrats. Faktisch ist die Anerkennung auf politischer Ebene also noch im Gange.
Der Bund «geht davon aus», dass ab dem 1. Juli während einer sechswöchigen Übergangsphase auch andere Impfnachweise als das Covid-Zertifikat anerkannt werden. «Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren», heisst es.
Auf Nachfrage empfiehlt Alain Berset den Reisenden, ihren Impfnachweis sowohl in elektronischer Form (App) als auch auf Papier bei sich zu tragen. Auf letzterem seien nämlich im Zweifelsfall alle relevanten Details ersichtlich, die den Grenzbehörden im Einzelfall die Entscheidungen erleichtern könnten. (sda/pt)