Verstösse könnten mit bis zu 6000 Euro geahndet werden, warnte am Freitag die spanische Aussenministerin Arancha González Laya im Interview des Fernsehsenders «Antena 3». Man empfehle deshalb den Airlines, dass schon vor Abflug geprüft werde, ob die Passagieren diese Auflage erfüllen. Wer in Spanien ohne PCR-Test eintreffe, müsse diesen neben der Geldstrafe nachholen. Die Vorschrift gilt für alle Besucher, die über einen Flughafen oder Hafen einreisen.
Gemäss der am Mittwoch erlassenen Verordnung der linken Regierung darf der Test bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Das Ergebnis des Corona-Tests muss auf Spanisch oder Englisch verfasst sein und kann sowohl in Papierform als auch digital vorgelegt werden. Zudem muss es in dem Formular angegeben werden, das Spanien-Besucher schon seit einiger Zeit vor der Einreise ausfüllen müssen.
Die Einstufung eines Herkunftslandes als Risikogebiet wird anhand der EU-Verordnung 2020/1475 vom 13. Oktober vorgenommen. Von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests bei der Einreise werden demnach in der EU und im Schengen-Raum nach aktuellem Stand nur die Bürger von Norwegen, Finnland und Griechenland ausgenommen. Im Falle von Drittländern will Spanien unterdessen in erster Linie die jeweilige 14-Tage-Inzidenz – die Zahl der Infektionen je 100 000 Einwohner binnen 14 Tagen – zur Bewertung heranziehen.
Die neue Regelung ergänzt nach Angaben der Regierung die bereits bestehenden Kontrollen und Auflagen. Beibehalten wird unter anderem die Temperaturkontrolle, der alle Einreisenden aus dem Ausland ausnahmslos unterzogen werden. Eine Quarantänepflicht für Besucher gibt es in Spanien aber weiterhin nicht. (sda/dpa)