Die lokale SP-Sektion in Interlaken hat für ihre Initiative zur Regulierung von Plattform-Vermietungen doppelt so viele Unterschriften gesammelt wie nötig. Auch in den umliegenden Gemeinden auf dem Bödeli werden Unterschriften gesammelt.

In Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen sei die Partei kurz davor, das Sammelziel zu erreichen, heisst es in einer Mitteilung der SP. Damit zeichne sich ab, dass das Volksbegehren in allen fünf Bödeli-Gemeinden eingereicht werden könne.

In Interlaken kamen 552 Unterschriften zusammen. «Wir sind stolz, in so kurzer Zeit die nötigen Unterschriften gesammelt zu haben», wird Ruedi Simmler, Präsident der SP-Ortsgruppe in der Mitteilung zitiert. Die Sammelfrist für die nötigen 276 Unterschriften würde Ende November ablaufen.

Verlust an Nachbarschaft und Wohnqualität
Kurzzeitvermietungen von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb bringt den Vermietenden oft ein Mehrfaches einer normalen Langzeitvermietung ein. Das Angebot an Wohnraum für Einheimische wird dadurch knapper, die Mieten steigen. Die Wohnquartiere litten zudem unter Lärm, Verkehr und einem Verlust an Nachbarschaft und Wohnqualität, heisst es bei der SP.

Vor allem Familien und Menschen mit geringem Einkommen seien von solchen Entwicklungen betroffen. Mit dem Einreichen der Unterschriften ist laut Simmler nun der Stein ins Rollen gekommen. «Nun sind die Gemeindebehörden gefordert», so Simmler.

Die Initiative fordert, dass Wohnungen nur noch für höchstens 90 Nächte pro Jahr an Personen vermietet werden dürfen, die sich vorübergehend und nicht länger als drei Monate ausserhalb ihres gesetzlichen Wohnsitzes aufhalten. Ausgenommen ist das Vermieten von höchstens fünf Betten, sofern der Vermieter ganzjährige im Haus oder in der Wohnung wohnt.

Stadt Luzern setzt Airbnb-Regulierung ab 2025 um
Auch in der Stadt Luzern ist die Airbnb-Regulierung ein präsentes Thema. Das Vermieten von Ferienwohnungen wird in der Stadt Luzern ab dem 1. Januar 2025 eingeschränkt. Der Stadtrat hat das Reglement über die Kurzzeitvermietung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

Das Reglement setzt die Volksinitiative «Wohnraum schützen - Airbn regulieren» um, welche die Stimmberechtigten 2023 angenommen haben. Die Referendumsfrist sei ungenutzt verstrichen, teilte der Stadtrat mit.

Das Reglement wurde indes gerichtlich angefochten. Das Verfahren ist beim Kantonsgericht hängig. Da eine Reglementsprüfung auf das Inkrafttreten keinen Einfluss habe, werde das Reglement wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten, teilte der Stadtrat mit.

Maximal 90 Nächte
Damit dürfen Wohnungen ab dem nächsten Jahr nur noch während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden. Dabei geht es um Ferienwohnungen, die nach 2010 durch Umwandlung einer Wohnung entstanden sind.

Umgenutzte Büros fallen nicht unter das Regime, auch nicht Ferienwohnungen, die schon vor 2010 existierten. Entscheidend sei, dass kein Wohnraum verdrängt oder vernichtet worden sei, teilte der Stadtrat mit.

Grösserer administrativer Aufwand
Für diejenigen, die Räume kurzzeitig an Gäste vermieten wollen, wird der administrative Aufwand grösser. Die Anbieterinnen und Anbieter müssten sich bei der Stadt melden und würden eine Identifikationsnummer erhalten, die in den Inseraten angegeben werden müsse, hiess es in der Mitteilung des Stadtrats.

Nicht unter das Reglement fallen diejenigen, die ihre selbst bewohnte Wohnung kurzzeitig vermieten. Auch Personalwohnungen und Angebote sozialer Einrichtungen sind nicht betroffen, genauso wenig Angebote in der Tourismus- und Landwirtschaftszone. (keystone-sda)

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