Der Grosse Rat stimmte am Montag in erster Lesung einer Erhöhung der Kantonssubvention für die Totalrevision des Tourismusförderungsgesetz um bis zu 200'000 Franken zu. Die Beherbergungsabgabe wird durch eine Kurtaxe ersetzt.
Der Tourismus ist in Appenzell Innerrhoden von grosser Bedeutung. Hinter dem Kanton Graubünden liegt Appenzell Innerrhoden bei den Beschäftigten im Tourismus auf Platz zwei.
Nun soll das kantonale Tourismusförderungsgesetz (TFG) total revidiert werden. Der Grundsatz lautet: «Der Kanton fördert die Erhaltung und ausgewogene Entwicklung des Tourismus.» Zu diesem Zweck wurde ein Fonds für die Förderung des Tourismus geschaffen, der durch Beiträge des Kantons, der Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe sowie der übrigen am Tourismus interessierten Unternehmen und Betriebe finanziert wird.
Die Fondsmittel können an Tourismusorganisationen, an regionale und überregionale Veranstaltungen sowie an weitere von der Standeskommission (Regierung) bestimmte Organisationen und Veranstaltungen ausgerichtet werden. Die Mittel dienen zum grössten Teil der Unterstützung des Vereins Appenzellerland Tourismus AI (VAT AI).
Die jährliche Einlage in den Fonds betrug in den letzten acht Jahren 300'000 Franken. Die Beiträge sind im gleichen Zeitraum kontinuierlich gestiegen. Der Saldo des Fonds verringerte sich von 246'000 Franken im Jahr 2010 auf 112'000 Franken Ende 2017.
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Zusätzliche Einnahmen
Die Standeskommission wollte die Obergrenze des Kantonsbeitrags von 400'000 auf maximal 500'000 Franken festlegen. Auf Antrag aus dem Parlament wurde die Obergrenze auf maximal 600'000 Franken angehoben.
Die kantonale Tourismusförderungsabgabe wird von maximal 1000 auf 2000 Franken erhöht. Im Zuge der Gesetzesrevision wird die Beherbergungsabgabe durch eine Kurtaxe ersetzt.
Gemäss Schätzung des Kantons wird sich der Ertrag aus den Jahrespauschalen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser um rund 75'000 Franken erhöhen. Insgesamt wird mit Mehreinnahmen von rund 116'000 Franken gerechnet. (sda)