Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in den vergangenen Wochen davon überzeugt, dass die Sicherheitsprozesse am Flughafen Lugano die Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erfüllen.
In einem mehrtägigen Audit hat das Bundesamt überprüft, ob die beschriebenen Sicherheitsprozesse den Vorgaben entsprechen, und ob diese von der Flugplatzhalterin vorschriftsgemäss angewendet werden. Das BAZL hat der Stadt Lugano, welche den Flughafen Lugano Airport seit dem 1. Juni 2020 betreibt, das entsprechende Zertifikat erteilt, wie es in einer Meldung vom Donnerstag heisst.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) sorgt für einheitliche und verbindliche Vorgaben in der europäischen Luftfahrt. Die Vorgaben für Organisation, Betrieb und Infrastruktur von Flugplätzen im Zuständigkeitsbereich der EASA sind in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 festgelegt. Diese Vorgaben definieren beispielsweise, wie ein Flughafen die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung oder die Schneeräumung zu organisieren hat.
Nachdem die Lugano Airport SA ihre Unternehmenstätigkeit eingestellt hat, betreibt die Stadt Lugano als Inhaberin der Flughafenkonzession seit Anfang Juni 2020 den Flughafen in Eigenregie. Dieser Wechsel machte eine Reihe von Veränderungen im Management, eine Verkleinerung der Belegschaft und eine neue Organisationsstruktur erforderlich. Die Halterin hat deshalb neue, den veränderten Umständen entsprechende Abläufe definiert. Infolgedessen verlor die EASA-Zertifizierung des Flughafens aus dem Jahr 2016 ihre Gültigkeit.