Die SP/Juso-Fraktion und die FDP-Fraktion verlangten in Vorstössen Auskunft zu dem Fahrdienstanbieter Uber, der im Dezember 2019 sein Angebot für Luzern aufschaltete. Von diesem Schritt wurde der Stadtrat offenbar überrascht.
Im Gegensatz zu anderen Städten betrachtet Luzern Uber nicht als Taxidienst sondern als Limousinendienst. Das Taxireglement der Stadt Luzern regelt in erster Linie die Angebote, die Taxistandplätze auf öffentlichem Grund nutzen.
Er sei offen für Geschäftsmodelle der Sharing Economy, schreibt der Stadtrat. Sie gehörten zum Grundangebot einer attraktiven Destination. Der arbeits- und sozialrechtliche Schutz der Uber-Fahrer dürfe aber nicht unterlaufen werden, genauso wenig die Bestimmungen, die für die Taxibranche gelten würden.
Vorwürfe an Uber
Uber wird vorgeworfen, dass es die Rechte der Fahrer nicht ausreichend schütze. Weil die Fahrer offiziell nicht angestellt seien, sondern selbständig, könne die US-Firma Sozialversicherungsbeiträge sparen und den offiziellen Taximarkt konkurrenzieren, schreiben die SP-Interpellanten.
Ob Uber-Fahrer Angestellte oder Selbständigerwerbende sind, ist aber offen. Diese Frage ist zur Zeit vor einem Genfer Gericht hängig, nachdem der Kanton Genf Uber wegen nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen verboten hat. Das Urteil dürfte für die anderen Kantone wegweisend sein, schreibt der Stadtrat.
Eine andere Lösung wählte die Stadt Bern. Dort gilt Uber als Taxidienstleistung. Der Kanton Zürich verfügt über ein neues Taxigesetz, das auch Fahrdienstleistungen wie Uber erfasst. Das Gesetz sieht vor, das Uber-Autos mit einer Plakette gekennzeichnet werden müssen.
Taxis entgegenkommen
Der Stadtrat lehnt es aber, die Berner oder Zürcher Lösung allein für die Stadt Luzern zu übernehmen. Eine Uber-Regelung müsste zumindest für den ganzen Kanton gelten. Er sei aber bereit zu prüfen, ob er den Inhabern von städtischen Taxistandplätzen entgegenkommen könne.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern sieht zur Zeit in Sachen Uber keinen Handlungsbedarf. Er schrieb vor wenigen Tagen zu einem Vorstoss aus dem Kantonsrat, dass er nationale und kantonale Entwicklungen verfolge. Grundsätzlich sei er für eine Regulierung und gegen Verbote. (sda)