«Die Bilanz zur Masken-Tragpflicht ist aus SBB-Sicht äusserst positiv: Praktisch alle Zugreisenden befolgen die Pflicht zum Maskentragen in den Zügen», teilte Martin Meier, Mediensprecher der SBB, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Wenn Passagiere einmal keine Maske getragen haben, setzten diese auf Hinweis des Personals eine auf oder erhielten spontan von Mitreisenden ein Exemplar, sagte Meier. Wie oft die SBB bei Nichteinhaltung bisher eingreifen musste, zählt das Unternehmen nicht. Laut Meier sind am ersten Tag der Maskenpflicht zwei Reisende ohne Maske freiwillig an der nächsten Station ausgestiegen.
Auch Postauto ist zufrieden mit der Umsetzung. Die Maskenpflicht sei von Beginn weg sehr gut eingehalten worden, teilte Postauto auf Anfrage mit. Nur bis zu geschätzte fünf Prozent der Fahrgäste reisten ohne Masken. Ähnlich positive Einschätzungen äusserten Bernmobil, die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), die Jungfraubahnen, die Seilbahnen Schweiz und die Schifffahrtsgesellschaften.
Bei der VBZ würden 98 Prozent der Reisenden Masken tragen, erklärte VBZ-Einsatzleiter Jasko Fehratovic in einem Video von Keystone-SDA. Die Kundinnen und Kunden seien von Anfang an sehr diszipliniert gewesen. Nur in den späteren Abendstunden hätten sich vereinzelt Gruppen von Jugendlichen nicht an die Maskenpflicht gehalten.
Weniger Schifffahrtsgäste wegen Maske
«Einzig auf dem Aussendeck haben wir ab und zu kleine Diskussionen. Dort verstehen die Leute weniger, wieso Maskenpflicht herrscht», sagte Stefan Schulthess, Geschäftsführer der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) und Präsident des Verbands Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen, gegenüber Keystone-SDA.
Tatsächlich zeigt ein Augenschein auf zwei Fahrten auf dem Vierwaldstättersee: Rund ein Viertel zieht die Maske während der Fahrt auf dem Aussendeck aus. Auch beim Verband führt die Regel auf dem Aussendeck zu Unverständnis. Vor allem, weil man vor der Maskenpflicht freiwillig die Zahl der Gäste halbiert habe, um den Abstand einhalten zu können, erklärte Schulthess.
«Wir stellen fest, dass die Leute wegen der Maskenpflicht auf eine Schifffahrt verzichten», sagte er. Seit Einführung der Maskenpflicht verzeichnete die SGV zusätzlich einen Rückgang von zwischen 10 und 20 Prozent. Damit habe man 50 bis 60 Prozent weniger Kunden als üblich zu dieser Jahreszeit.
Der Schifffahrtsverband hofft nun, noch einmal mit dem Bund ins Gespräch zu kommen. «Es ist schlussendlich nicht nur für die Kunden sehr unangenehm, sondern wirtschaftlich sehr schwierig, denn viele Schifffahrtsgesellschaften kämpfen um ihr Überleben», sagte Schulthess. Die Unternehmen seien noch immer bereit, die Zahl der Gäste zu halbieren.
Gleiche Auslastung bei SBB und Postauto
Ob sich die Maskenpflicht positiv oder negativ auf die ÖV-Nutzung auswirkt, ist für viele Transportunternehmen schwierig einzuschätzen. Bei den SBB hat sich die Auslastung mit der Maskenpflicht bisher nicht verändert. Diese befand sich eine Woche vor und nach Einführung der Maskenpflicht im Fernverkehr bei 60 Prozent der Auslastung in der Vorjahresperiode und im Regionalverkehr bei 70 Prozent.
Es sei aber noch zu früh, um Bilanz zu ziehen, sagte SBB-Sprecher Meier. Einen Einfluss auf die Auslastung hätten auch Faktoren wie Ferien oder das Wetter.
Postauto gab sogar eine leicht positive Tendenz an. «Wir beobachten seit Einführung der Maskenpflicht solide Zahlen und auf touristischen Linien sind einige Kurse sogar sehr gut ausgelastet», sagte Postauto-Sprecher Ben Küchler. Auch die Jungfraubahnen teilten mit, ein positives Feedback von Gästen erhalten zu haben.
Maske gibt Sicherheit oder Maske stört
Scheinbar gibt es Personen, die sich mit Masken im ÖV sicherer fühlen und andere, die das Maskentragen als unangenehm empfinden und dem ÖV deswegen fern bleiben. Meier sagt dazu: «Vor der Einführung der Maskenpflicht gab es vor allem Forderungen nach der Einführung einer Maskenpflicht. Diese Stimmen sind jetzt verstummt, dafür gibt es heute Reaktionen von Kundinnen und Kunden, welche die Maske als störend empfinden.»
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gilt in der Schweiz seit dem 6. Juli. Sie gilt für Personen ab zwölf Jahren in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. (sda)