Zahlreiche Seilbahnen im Kanton Nidwalden werden von finanziellen Sorgen geplagt, vor allem wenn es um grössere Unterhaltsarbeiten oder um Investitionen in neue Anlagen geht. Der Regierungsrat hat deswegen im Februar 2019 eine Strategie zur Förderung der Seilbahnen verabschiedet. In der Folge evaluierte er, wie er die Bahnen unterstützen könnte.
Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, wird auf die Schaffung eines Seilbahnfonds verzichtet, genauso auf eine gesetzliche Grundlage, um Seilbahnen mit Beiträgen aus dem ordentlichen Budget zu unterstützen. Der Regierungsrat begründet dies damit, dass es keine öffentliche Aufgabe sei, für Finanzierungslücken von Seilbahnen aufzukommen.
Der Regierungsrat will aber die Rahmenbedingungen der Seilbahnen, die mit einer kantonalen Konzession betrieben werden, verbessern. Künftig sollen sie keine Gebühren für die regelmässigen Sicherheitskontrollen mehr zahlen müssen. Diese Seilbahnen werden damit den Seilbahnen mit eidgenössischer Bewilligung gleichgestellt. Durch die Neuerung würden die Anlagen mit einer kantonalen Bewilligung jährlich um insgesamt rund 50'000 Franken entlastet, teilte die Staatskanzlei mit.
Weiterbildung für Seilbahnbetreiber
Zudem gibt der Regierungsrat dem Seilbahnverband Tipps, wie sie finanziell besser über die Runden kommen könnten. So solle der Seilbahnverband ein Weiterbildungsangebot initiieren, damit die Seilbahnbesitzer frühzeitig den Investitionsbedarf erkennen könnten. Ein solches Projekt könnte der Kanton mit Mitteln der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) finanziell unterstützen, schreibt die Staatskanzlei.
Eine weitere Möglichkeit, die Seilbahnen unter Umständen für sich nutzen könnten, ist die Denkmalpflege. Mit der Unterschutzstellung von schützenswerten Seilbahnen seien Chancen verbunden, heisst es dazu in der Medienmitteilung.
Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass die Nidwaldner Seilbahnen schon in der Vergangenheit von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt worden sind. Dabei ging es um zinslose NRP-Darlehen, um Beiträge im Rahmen der Landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsverordnung oder um Beiträge aus dem Bahninfrastrukturfonds und dem kantonalen Verkehrsgesetz. Gewisse Seilbahnen gelten als öffentliches Verkehrsmittel und erhalten deswegen auch Abgeltungen. (sda)