Konkret wollte der Kanton ÖV-Unternehmen verpflichten, die Liste der Verkaufsstellen, die sie schliessen wollen, ein Jahr im Voraus bekanntzugeben. Informiert werden sollen die Kantons- und die Gemeindebehörden sowie die Öffentlichkeit. Festgehalten werden soll diese Pflicht im Bundesrecht.
Die Mehrheit der Verkehrskommission (KVF-S) äusserte Verständnis für das Anliegen, fand aber, dass die Anzahl und damit auch die Schliessung von Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs in die Zuständigkeit der Kantone falle. Damit sei eine Anpassung des Bundesrechts nicht nötig. Die Initiative geht nun an den Nationalrat. (sda)