Insgesamt gab es im letzten Jahr zwar weniger Beschwerden an die Lauterkeitskommission. Die meisten Fälle im 2018 betrafen jedoch die Branche «Freizeit, Touristik, Hotellerie + Restaurant». Bezüglich Tatbestand entfielen die meisten Fälle auf die Geschlechterdiskriminierung. Bezüglich dem Medienkanal liegt das Internet mit den meisten Beschwerden vorne.
Wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am Montag mitteilte, lässt sich nicht eindeutig sagen, weshalb die Anzahl Beschwerden 2018 von 82 im Vorjahr auf 63 zurückging. Der Rückgang könnte damit zusammenhängen, dass im vergangenen Jahr dominante Themen wie Verstösse gegen den Stopp-Werbung-Kleber, aggressives Telefonmarketing oder Tabakwerbung fehlten, die in den Vorjahren viele Beschwerden ausgelöst haben.
Anderseits seien bei der SLK ungefähr gleich viele Anrufe oder E-Mails mit Beanstandungen zu Werbemassnahmen eingegangen und sogar mehr Vorverfahren eröffnet worden als im Vorjahr. Deutlich gesunken sei offenbar die Bereitschaft, das Beschwerdeformular auszufüllen und einzusenden, heisst es in der Medienmitteilung.
Das Internet ist der Medienkanal, der mit 40 Prozent die meisten Beschwerden provoziert hat; doppelt so viele wie das Direct Marketing und alle anderen Medien, auf die mit Ausnahme der Printwerbung (12 Prozent) jeweils weniger als zehn Prozent der Beschwerden entfielen. Ebenso klar war die Verteilung bei den Tatbeständen. Geschlechterdiskriminierung war in knapp 37 Prozent der Fälle Grund für die Beschwerden.
Unlauterer Wettbewerb
In Bezug auf die Gesetzesgrundlage betraf der häufigste Beschwerdegrund mit annähernd 43 Prozent Art. 3 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Demnach handelt unlauter, wer «über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt.»
Aus Sicht der betroffenen Branchen standen mit knapp 13 Prozent am meisten Beschwerden im Zusammenhang mit der Werbung im Bereich «Freizeit, Touristik, Hotel + Restaurant», dicht gefolgt von «Lebensmittel, Getränke» mit knapp 12 Prozent sowie «Haus, Garten» und «Dienstleistungen, Administration» mit jeweils rund 10 Prozent der Fälle.
Knapp eine von zehn Beschwerden war eine sogenannte Konkurrenzbeschwerde eines Unternehmens gegen einen Mitbewerber. Die drei Kammern der SLK haben dabei in 40 Prozent der Fälle die Beschwerde gutgeheissen. Knapp 50 Prozent haben sie abgelehnt und auf gut 10 Prozent sind sie gar nicht erst eingetreten. (sda)