Auch der Bau von Wohnungen für die touristische Beherbergung muss aufgrund präziser Kriterien möglich bleiben, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Bei den bestehenden Bauten unterstützt das Wallis einzig die liberale Variante.
Diese garantiert den Besitzstand bestehender Bauten innerhalb und ausserhalb der Bauzonen. Den Eigentümern müsse zudem die Möglichkeit für künftige Ausbauten eingeräumt werden.
Damit schliesst sich die Walliser Regierung der Stellungnahme an den Bund der Konferenz der Gebirgskantone an. Im Gesetz soll die Initiative von Franz Weber, die den Anteil von Zweitwohnungen in den Gemeinden auf 20 Prozent limitiert, umgesetzt werden. (av/sda)