Viel Zeit für die Vorbereitung blieb den Ständerätinnen und Ständeräten nämlich nicht: Der Nationalrat war erst am Mittwochabend mit seiner Beratung durchgekommen und hatte zahlreiche Änderungen angebracht. Die Situation sei etwas prekär, sagte Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG).
Ein Aufschub war jedoch nicht möglich. Ziel ist es, die Vorlage bis zum Ende der Session zu bereinigen, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Käme das Gesetz nicht durch, würden verschiedene Corona-Massnahmen nächste Woche – sechs Monate nach Inkrafttreten – wirkungslos.
Härtefälle neu geregelt
Neu im Gesetz sind ist nun die Härtefallklauseln für Unternehmen der Event- und der Reisebranche. Der Nationalrat hatte diese am Mittwoch eingebracht, der Ständerat stimmte ihr am Donnerstag zu. Damit soll der Bundesrat Unternehmen dann helfen können, wenn diese vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und nicht schon von anderen Branchenlösungen profitieren.
In der Ratsdebatte wurde schnell klar, dass viele Fragen noch offen sind. Wer ist betroffen? Was heisst «wirtschaftlich gesund»? Zudem hat die Massnahme kein Preisschild. «Können wir mit diesem Gesetz finanzielle Ausgaben beschliessen, ohne zu wissen, wie hoch diese dann sind?», fragte Benedikt Würth (CVP/SG).
Die Fragen sollen bis Ende dieses Jahres geklärt sein, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Es solle jedenfalls eine branchenübergreifende Lösung sein und Selbstständigerwerbende miteinbeziehen.
Erwerbsersatz für Selbstständige gestrichen
Nicht einverstanden ist der Ständerat mit dem Vorschlag des Nationalrats, den Anspruch auf Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlichen Stellen auszuweiten. Zudem war der Ständerat bei den Massnahmen für die Kultur zurückhaltender als der Nationalrat. Wie der Bundesrat will der Ständerat 80 Millionen Franken für das nächste Jahr zur Unterstützung von Kulturunternehmen bereitstellen. Der Nationalrat wollte 100 Millionen Franken sprechen.
Einig sind sich die Räte dafür beim Sport. Sie wollen die Darlehen nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs vergeben. Diese sollen dabei eine Sicherheit von 25 Prozent des betrieblichen Aufwands der Saison 2018/2019 leisten müssen.
Der Ständerat setzte dem Gesetz zudem noch einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hinzu, wonach der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen müsse, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten. [RELATED]
Gesetz «hat nichts mit Impfen» zu tun
Auf die grosse Unbekannte, die Kosten die das Gesetz verursachen wird, wurde während der Debatte immer wieder verwiesen.
Aber auch ein anderes, brisantes Thema kam zur Sprache: Das Impfen und die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst vor einem Impfzwang. Paul Rechsteiner machte jedoch klar: «Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun.» (sda)