Wer ein gültiges EU-Corona-Zertifikat habe, solle «grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig vom Abreiseort in der EU», teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Zudem solle die Gültigkeitsdauer der EU-Impfnachweise beschränkt werden.
Man schlage vor, dass diese Zertifikate neun Monate ab der vollständigen Impfung gültig bleiben sollen, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig werde, so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova.
Einheitliche Regeln
EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: «Unser Hauptziel ist es, abweichende Massnahmen in der EU zu vermeiden.» Die Kommission hofft auf einheitliche Regeln innerhalb der EU-Staaten. Die EU-Länder sollten nun «unverzüglich» alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit salle Menschen eine Booster-Impfung bekommen können, die diese für ein gültiges Zertifikat brauchen.
Über die nicht verbindlichen Vorschläge müssen nun die EU-Länder beraten und dann eine gemeinsame Position dazu verabschieden. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie in Europa gab es viele unterschiedliche Regeln mit teils kilometerlangen Staus wegen Grenzschliessungen und entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Da die Schweiz ihr Covid-Zertifikat mit jenem der EU verknüpft hat, ist der Vorschlag der EU-Kommission zur Gültigkeitsdauer auch für sie von Interesse. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), man nehme den Vorschlag zur Kenntnis und werde diesen prüfen.
Neue Regeln für Drittstaaten
Für Reisen von ausserhalb der EU in den Staatenblock empfiehlt die Kommission, dass vom 1. März an nicht mehr entscheidend sei, von wo aus eine Reise starte, sondern, ob und mit welchem Impfstoff Menschen geschützt sind.
«Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin Reisende aufnehmen, die mit in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden», so die EU-Kommission.
Ebenso sollten sie ab dem 10. Januar Reisenden ins Land lassen, die mit Impfstoffen geschützt sind, die das WHO-Verfahren zur Aufnahme in die Notfallliste durchlaufen haben. Für Kinder soll es sowohl im innereuropäischen Verkehr wie auch für Reisen von ausserhalb der EU Ausnahmen geben.
Auf Anfrage bestätigte die dafür zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson, dass dieser Vorschlag auch die Schengen-Staaten betrifft – damit also auch die Schweiz. Als nächstes müssen nun die EU-Staaten über den Vorschlag der EU-Kommission befinden. (sda/dpa/npa)