Wie die Berner Statthalterinnen und Statthalter am Freitag mitteilten, gelten aber klare Regeln: Die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze darf nicht überschritten werden. Es darf auch keinen zusätzlichen Lärm oder andere Immissionen geben.
Die Gemeinde und wenn erforderlich die Grundeigentümerschaft müssen der Erweiterung zustimmen. Schliesslich darf die Erweiterung auch keine anderweitigen öffentlichen Interessen beeinträchtigen, beispielsweise die Verkehrssicherheit.
Bei einer Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche reicht die verantwortliche Person des Gastgewerbebetriebes ein Schreiben inklusive Plan bei der Gemeinde ein. Diese leitet das Schreiben zusammen mit ihrem Antrag an das Regierungsstatthalteramt weiter.
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Regierungsstatthalteramt dem Gastgewerbebetrieb eine einfache Bestätigung mit Kopie an die Gemeinde und die Kantonspolizei zu. (sda)