Die Coronakrise führe dazu, dass es in der Nahrungsmittelindustrie zu Lieferengpässen bei gewissen Zutaten und Verpackungsmaterialien komme und diese ersetzt werden müssten, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Das könne dazu führen, dass die Angaben auf der Verpackung nicht mehr mit den tatsächlichen Eigenschaften eines Lebensmittels übereinstimmten.
Nach geltendem Recht dürften solche Lebensmittel nicht verkauft werden. Eine kurzfristige Umetikettierung sei aufwändig und innert kurzer Fristen oft nicht realisierbar, so der Bundesrat. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, hat der Bundesrat die Richtlinien gelockert und entsprechend die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung angepasst. Die Änderung gilt ab sofort während sechs Monaten.
Die Ausnahmen werden laut Bundesrat nur gewährt, wenn sie die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Als Schutz müssen diese Lebensmittel zusätzlich mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, wo über Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode und Grund der Abweichung informiert wird. (sda)