Die Sperrstunde gilt zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr. Diese und die anderen Massnahmen der Verordnung treten am Donnerstag in Kraft und sind bis Ende Januar 2021 befristet.
Neben der Sperrstunde dürfen Clubs, Diskotheken und Tanzlokale zudem höchstens 300 Personen gleichzeitig empfangen. Ausserdem müssen alle Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale die Kontaktdaten ihrer Gäste erheben, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Schliesslich dürfen an öffentlichen und privaten Veranstaltungen höchstens 50 Personen teilnehmen, wenn weder der nötige Abstand eingehalten noch andere Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Dabei werden auftretende und mitwirkende Personen nicht mitgezählt.
Neu müssen zudem alle erwachsenen Personen, die an einer Schule tätig sind, in Innenräumen des Schulhauses eine Maske tragen, wenn sie die Distanzregeln über einen längeren Zeitraum nicht einhalten können. Diese Neuerung tritt am kommenden Montag in Kraft. (sda)