Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt, der Bundesrat solle bei ungünstiger Entwicklung der Pandemie auf eine Reduktion von Kontakten beispielsweise in Schulen oder im öV setzen und höchstens 2G einführen. So heisst es in der Antwort der SGK-N zur Konsultation zu den am 10. Dezember 2021 vom Bundesrat unterbreiteten weitergehenden Massnahmen. Zusätzlich sollten aber keine Tests oder Maskenpflicht für den Zugang zum Beispiel zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben oder Restaurants verlangt werden.
Für private Treffen mit Familie und Freunden mit mehr als fünf Personen in Innenräumen soll der Bundesrat laut SGK-N dringend empfehlen, ein Zertifikat zu verwenden. Der Bundesrat solle auf Massnahmen zur Reduktion von Kontakten in Schulen oder im öffentlichen Verkehr setzen.[RELATED]
Die Kommission ruft den Bundesrat auch dazu auf, den Kantonen klare Anweisungen zu geben, welche Tests in Primar- und Sekundarschulen ab Auftreten eines ersten positiven Falls durchzuführen sind.
Schliesslich fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Verordnung über die Härtefallmassnahmen anzupassen. Entschädigungen sollten zur Deckung der gesamten oder eines Teils der Fixkosten jährlich und nicht nur einmal für die gesamte Dauer der Krise berechnet werden. (sda/cl)