Konkret sollen die rund 100 Betriebe, die bereits vor dem Lockdown eine Bewilligung zur Nutzung von Boulevardflächen auf öffentlichem Grund der Stadt Luzern hatten, eine bis Ende 2021 befristete Bewilligung für die wegen der Corona-Vorgaben erweiterten Flächen erhalten. Dies schreibt die Stadtregierung in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zu einem CVP-Postulat.
Die Betriebe hätten dazu ausnahmsweise kein Baubewilligungsgesuch zu stellen. Die allenfalls ab Anfang 2022 weiter beanspruchten Erweiterungen müssten dann das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen.
Die 20 Betriebe, die im vereinfachten Verfahren eine bis am 31. Oktober befristete Baubewilligung erhalten hätten, und solche, die sich in Bearbeitung befänden, könnten nochmals im vereinfachten Verfahren ein Gesuch stellen, heisst es weiter.
Weiter sollen auch die Parkflächen, die nun für die Boulevardnutzung zur Verfügung stehen, den Betrieben bis Ende 2021 zur Verfügung stehen.
Angesichts der längeren Dauer dieser Ausnahmen schliesst der Stadtrat nicht aus, dass es zu Beschwerden von Direktbetroffenen kommen könnte. Um die Konflikte nicht zu verschärfen, will der Stadtrat in den kommenden Monaten auf den meisten Boulevardflächen keine zusätzlichen Elemente für für Wintergärten oder Zelte bewilligen. Heizpilze bleiben im Kanton Luzern auch in dieser Ausnahmezeit verboten, beschloss kürzlich das Kantonsparlament. (sda)